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++ Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen übernimmt Zuständigkeit auf Mittelelbe ++

ID: 917952

(ots) - Mit dem zum 01.07.2013 in Kraft getretenen
Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein
und Niedersachsen überwacht die Verfügungseinheit/Wasserschutzpolizei
der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Elbe nun u.a. auch
die Schifffahrt auf der Mittelelbe. Der erweiterte
Zuständigkeitsbereich umfasst damit neben der gesamten Länge des
Elbe-Seiten-Kanals (vom Mittellandkanal bis zur Elbe = mehr als 115
km), der Jeetzel und der Ilmenau auch den gesamten Abschnitt der Elbe
von Schnackenburg bis zur Staustufe Geesthacht, inklusive der Häfen
Geesthacht und Lauenburg.

Die Elbe bei Geesthacht wird jährlich von rund 16.000 Schiffen
passiert, die aus der Elbe selbst, dem Elbe-Seiten-Kanal, der Ilmenau
und dem Elbe-Lübeck-Kanal kommen bzw. dort ihre Fahrt fortsetzen.

Die Wasserschutzpolizei übernimmt neben den allgemeinpolizeilichen
Aufgaben insbesondere die schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben,
wie u.a. Kontrollen des gewerblichen und privaten Schiffsverkehrs.
Darüber hinaus kümmern sich die Beamten um Umweltdelikte sowie
Unfälle im Schiffsverkehr.

Die Wasserschutzpolizei ist grundsätzlich in gleicher Weise wie
die allgemeine Polizei zuständig für Gefahrenermittlung und
Gefahrenabwehr, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten, Eigentumsdelikte, Ermittlungen nach
Umweltstraftaten, Verkehrssicherheitsarbeit, Unfallaufnahme, Objekt-
und Personenschutz sowie Personen- und Sachfahndung.

Die Erfüllung allgemeinpolizeilicher Aufgaben der
Wasserschutzpolizei umfasst die üblichen polizeilichen Aufgaben mit
"wasser-spezifischen" Besonderheiten. Die WSP ist auf und an den
Binnengewässern, in den Häfen, auf den der Schifffahrt dienenden
Wasserflächen und Seen, an/auf Wasserbauten und Schleusen, an Kai-
und Uferanlagen und anderen der Schifffahrt dienenden Anlagen (Lade-




und Löschstellen, Slipanlagen etc.) sowie in Ruhezonen- und
Naturschutzgebieten (Biosphärenreservat Elbtalaue) zuständig.

Die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben ergeben sich
dagegen aus den Gesetzen über die Vereinbarungen zwischen dem Bund
und dem Land Niedersachsen. Dazu zählen: Gefahren für den
Schiffsverkehr zu ermitteln und diejenigen Maßnahmen zu ihrer Abwehr
zu treffen, welche keinen Aufschub dulden. Die Einhaltung der der
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden
Vorschriften, insbesondere über das Verhalten im Verkehr, die
Ausrüstung, die Besetzung, die Bemannung, den Betrieb und die
Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge (Schiffe, schwimmende Geräte,
Kleinfahrzeuge, Fähren), Flöße und schwimmenden Anlagen zu
überwachen.

Seit Anfang des Jahres 2012 befindet sich das modernisierte 16
Meter langen Aluminium-Boot Polizeistreckenboot "W 7" bei der
Verfügungseinheit der Polizeiinspektion im Einsatz und löste damit
die in die Jahre gekommene "W 6" ab. Schwerpunkt der letzten Wochen
bei den Kontrollen auf der Mittelelbe sowie angrenzenden Fluss- und
Uferbereichen im Biosphärenreservat Elbtalaue waren auch schnelle
Sportboote sowie die wachsenden Anzahl der Wassermotorräder
(Jet-Ski). ++ Bilder des Streckenbootes W7 in der digitalen
Pressemappe unter www.polizeipresse.de ++




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: wiebke.hennig(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/


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Datum: 31.07.2013 - 15:27 Uhr
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