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Renitenter Flaschenwerfer mit Hang zum Beleidigen

ID: 921203

(ots) - Weil er den "Stinkefinger" zeigte und einen
Nachbarn aufforderte, sich selbst zu befruchten, hat nun ein junger
Mann mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung zu rechnen.

Angefangen hatte es damit, dass der 17-Jährige "aus Spass" leere
Flaschen aus seiner Wohnung im ersten Stock auf den Bürgersteig
schmiss. Nachbarn riefen die Polizei. Die wiederum forderte den Mann
auf, die Straße besenrein zu kehren. Da ihm das Arbeitsmittel für
diese Tätigkeit fehlte, langte er im Keller zu Nachbars Besen und tat
wie ihm hoheitlich befohlen.

Dem Nachbarn allerdings, mit dem Flaschenwerfer nicht per Du,
gefiel die Fremdbestimmung seines Besens nicht. Folglich forderte er
den Mann auf, die Arbeiten zwar fortzuführen, allerdings nicht mit
seinem Arbeitsgerät.

Der wiederum quittierte dies mehr als ungehalten damit, dass er
dem Nachbarn das Arbeitsgerät vor die Füße schmiss und ihn mit
erhobenem Stinkefinger aufforderte, sich "selber zu befruchten".
Letzteres allerdings in umgangssprachlicher Kurzform.

Der rechtmäßige Besenbesitzer fühlte sich darauf hin beleidigt und
gekränkt. Er erstattete Strafanzeige. Der 17-Jährige bekommt noch
eine hinterher - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

--Paul Kemen--




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Datum: 05.08.2013 - 12:28 Uhr
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