130809.1 Schwentinental: Einbrecher lässt Leiter zurück
(ots) - Bei einem Einbruch in der Nacht vom 27.
Juli auf den 28. Juli im Schwentinentaler Eschenweg hat der
Einbrecher eine Leiter zurückgelassen. Die Kriminalpolizei schließt
nicht aus, dass er die Holzleiter zuvor entwendet hat und sucht nach
Zeugen.
Die Bewohnerin des Einfamilienhauses bemerkte den Einbrecher gegen
2:30 Uhr, woraufhin dieser mitsamt Diebesgut in Form von Schmuck in
unbekannte Richtung flüchtete. Beamte der Polizeizentralstation
Schwentinental stellten bei der Spurensuche fest, dass der Mann eine
Leiter benutzte, um in das Gebäude zu gelangen. Da die Leiter nicht
zum Eigentum der Bewohner gehört, muss der Einbrecher diese
mitgebracht haben.
Die Ermittler der Kriminalpolizei Plön suchen nun nach Zeugen, die
den Mann vorher mit der Leiter gesehen haben beziehungsweise Angaben
zur Herkunft der 115cm langen, siebensprossigen Holzleiter machen
können. Ein Bild der Leiter ist in der digitalen Pressemappe
abrufbar.
Wer entsprechende Angaben machen kann, wird gebeten, sich unter
der Rufnummer 04522 / 5005 201 mit der Kripo in Verbindung zu setzen.
Matthias Arends
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kreispolizei verzeichnet positiven Trend">
Datum: 09.08.2013 - 12:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 923434
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KI
Stadt:
Schwentinental
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 130809.1 Schwentinental: Einbrecher lässt Leiter zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kiel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).