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Feuerwehr appelliert: "Bei Stau Rettungsgasse bilden"

ID: 925014

(ots) - Kilometerlange Staus bestimmen derzeit häufig das
Bild auf der BAB 7 in Höhe der teilweise gesperrten Rader Hochbrücke
und vor dem Nadelöhr Rendsburger Kanaltunnel. Doch auch auf vielen
anderen Strecken sind Staus derzeit immer wieder ein Thema - gehen
doch in den meisten Ländern die Sommerferien zu Ende und starker
Rückreiseverkehr setzt ein.

"Staus sind der größte Feind, um schnell Hilfe an den Ort eines
Unfalls bringen zu können", sagt Ralf Thomsen, stellv. Vorsitzender
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein. "Dabei gibt es doch
eine einfache Regel, damit Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst
und Polizei schnell vorankommen können: Die Rettungs-gasse." Leider
sei aber immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer sich an diese
Regel nicht halten und Fahrbahnen blockieren. "Das kostet wertvolle
Zeit, um unter Um-ständen schwerverletzten Menschen schnell helfen zu
können", so Thomsen. Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau
führen, haben die Verkehrsteilneh-mer der rechten Fahrspur ihre
Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu len-ken. Fahrzeuge der
linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit
bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere
Fahrspur für Einsatzfahrzeuge. Der Begriff der Rettungsgasse stammt
bereits aus den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen
Ländern eingeführt wurde. Aktuell ist sie in Deutschland, Tschechien,
Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz
und in Slowenien ist sie auf freiwilliger Basis zu bilden. Die
Nichtbeachtung wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gewertet
und lediglich mit einem Verwarnungs-geld von 20 Euro geahndet. "In
Österreich werden uneinsichtige Autofahrer dagegen mit bis 2180 Euro
zur Kasse gebeten", weiß Ralf Thomsen. Das schrecke eher ab und




animiere zum vernünftigen Verhalten in Stausituationen. In
Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.
Gesetzlich gere-gelt ist die Rettungsgasse in § 11, Abs 2 der StVO.
Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn,
bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem
linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden. Auch
innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten
Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und
sich ein Fahrzeug mit Wegerecht (Blaulicht und Signalhorn) nähert,
wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten. Der
Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil
er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet
durch liegengeblie-bene Fahrzeuge blockiert sein kann.

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne: Holger Bauer, Referent für
Öffentlichkeitsarbeit, unter der Nummer 0431 / 6032195 oder 0177 /
2745486




Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Telefon: 0431/603 2195
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
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Datum: 13.08.2013 - 15:14 Uhr
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