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Innenministerium genehmigt Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin

ID: 925385

(ots) - Das Ministerium für Inneres und Sport hat über
die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung der
Landeshauptstadt Schwerin entschieden. Die von der Stadtvertretung am
11.03.2013 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2013 kann somit
nach Veröffentlichung in Kraft treten.

"Die Sparanstrengungen im Haushalt 2013 sind ein erster Schritt
der Landeshauptstadt Schwerin, um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit
wiederzuerlangen", so Innenminister Lorenz Caffier. "Um dieses Ziel
zu erreichen, sind aber weitere Sparanstrengungen unausweichlich.
Hierzu wird der beratende Beauftragte, der in der letzten Woche
eingesetzt wurde, Konsolidierungsvorschläge erarbeiten und dabei
natürlich sowohl die Stadtverwaltung als auch die Stadtvertretung
einbeziehen."

Wenn die ersten Ergebnisse des beratenden Beauftragten vorliegen,
sollen gemeinsam weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung
eingeleitet werden.

Nach der Haushaltssatzung 2013 wird die Stadt das jahresbezogene
Defizit im Finanzhaushalt auf 15,6 Mio. EUR reduzieren, gegenüber der
Planung 2012 sind das Verbesserungen von ca. 12 Mio. EUR. Mit
Inkrafttreten der Haushaltssatzung ist die Zeit der vorläufigen
Haushaltsführung beendet und die Stadt kann alle notwendigen
Investitionen des Jahres 2013 in Angriff nehmen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 14.08.2013 - 14:07 Uhr
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