Kopfstoß als Maßregel - Strafanzeige und Polizeigewahrsam
(ots) - SR/ Bielefeld Mitte - Ein 35-jähriger
Bielefelder hatte am Donnerstag, 15.08.2013, offenbar ein falsches
Verständnis von Recht und Ordnung. Gegen 21.35 Uhr wollte ein
22-jähriger Bielefelder in einer Gaststätte an der Ziegelstraße, in
der der 35-Jährige auch Gast war, zwei Flaschen Bier kaufen. Als er
seine Bestellung aufgab, fragte der 35-Jährige ihn nach einem
Ausweis. Der 22-Jährige entgegnete, keinen Ausweis dabei zu haben,
woraufhin der 35-Jährige der Ansicht war, dass er dann auch kein Bier
erhalten würde. Als der junge Mann trotzdem sein Bier entgegen nahm,
drohte der 35-Jährige, ihn zu verprügeln und verließ die Gaststätte.
Als der junge Mann aus der Gaststätte kam, erwartete der
alkoholisierte Bielefelder ihn bereits, äußerte, er sei
Taekwondo-Kämpfer und gab ihm unvermittelt einen Kopfstoß auf die
Nase. Der 22-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Der 35-Jährige
konnte von der Polizei in der Nähe des Tatortes angetroffen werden.
Er stritt die Tat ab. Wegen seines weiterhin aggressiven Verhaltens
wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.
Gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet.
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Datum: 16.08.2013 - 12:08 Uhr
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