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60 finanzstarke Kommunen sollen ihren Beitrag zum Stärkungspakt leisten - Kommunalminister Jäger: Mit diesem Kraftakt bekommen verschuldete Städte und Gemeinden eine Perspektive

ID: 929583

(ots) - NRW geht einen weiteren Schritt auf dem
Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Voraussichtlich werden
60 besonders finanzstarke Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur
geplanten Solidaritätsumlage leisten. Die erste Modellrechnung für
jede Kommune in NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 liegt
jetzt vor. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger heute (20.08.) in
Düsseldorf bekannt. "Wir verteilen die Lasten gerecht auf möglichst
viele Schultern. Wir werden niemanden überfordern."

Bei der Sanierung des Etats besonders belasteter Städte und
Gemeinden setzt der Minister auf die Solidarität der kommunalen
Familie. Die Liste der von der Solidaritätsumlage betroffenen Städte
und Gemeinden reicht von Monheim am Rhein (rund 46 Millionen Euro)
und Düsseldorf (rund 27 Millionen Euro) über Ratingen (8,5 Millionen
Euro), Straelen (7,9 Millionen Euro), Verl (7,6 Millionen Euro),
Burchbach (6,1 Millionen Euro), Langenfeld (5,9 Millionen Euro),
Halle Westfalen (5,1 Millionen Euro) bis hin zu Wachtendonk (34.200
Euro), Blomberg (31.600 Euro) und Inden (4.500 Euro). Auch andere
Bundesländer erheben ähnliche Abundanzumlagen. Im Gegensatz zur
Solidaritätsumlage in NRW sind deren Umlagen zeitlich unbefristet.

Mit der Solidaritätsumlage sollen finanzschwache Kommunen im
Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden. "Nur wenn
Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hoch belastete Städte
und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten
Haushaltspolitik zurückzukommen", betonte Jäger. "Am Ende werden alle
Kommunen vom Stärkungspakt profitieren".

Zur Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke,
sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Von ihnen sollen jährlich
insgesamt 182 Millionen Euro aufgebracht werden. "Die Abundanz ist
ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium", stellte Jäger




klar. In diesem Jahr müssen die Gemeinden auf rund 23,5 Prozent ihres
Steuerkraftüberschusses verzichten. Mehr als drei Viertel des
Überschusses bleibt somit in den Kommunen.

Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben,
jährlich überprüft und endet im Jahr 2020. "Dieses Vorgehen ist
transparent und konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte
liegt im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen",
betonte Jäger. Besonderen Wert legte der Minister darauf, dass durch
den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. "Mein
Anspruch bleibt, dass der Beitrag leistbar sein muss", erklärte
Jäger. Deshalb werde vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der
herangezogenen nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden nicht nur
im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die
Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war -
also drei Mal in den letzten fünf Jahren.

Über die Solidaritätsumlage der besonders steuerstarken Kommunen
werden 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe
bereitgestellten Mittel finanziert. "Von den geplanten Gesamtkosten
des Stärkungspakts Stadtfinanzen trägt das Land mit 3,5 Milliarden
Euro den Löwenanteil. Damit geht das Land an die Grenzen seiner
finanziellen Belastbarkeit", unterstrich Jäger. Insgesamt hat die
Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013
rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.

Darüber hinaus erhalten die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr
voraussichtlich eine Rekordzuweisung aus dem GFG 2014 von rund 9,3
Milliarden Euro. Das sind 722 Millionen Euro mehr als im vergangenen
Jahr. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum GFG 2014 soll im
September in den Landtag eingebracht werden. Im kommunalen
Finanzausgleich für 2014 werden die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem
Zensus 2011 zugrunde gelegt. Größere Veränderungen werden durch den
sogenannten Demografiefaktor kompensiert. "Dieser ist bereits
Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze und hat sich bewährt",
sagte Jäger.

Im Rahmen des GFG 2014 verzeichnen über 90 Prozent der Gemeinden
in NRW einen Zuwachs in ihrer Finanzkraft. Insgesamt steigt ihre
Finanzkraft um 5,6 Prozent. "Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis
für die kommunale Familie", betonte Jäger.

Die Kommunen werden im Jahr 2013 außerdem durch die von der
Landesregierung auf den Weg gebrachten Neuregelung des
Einheitslastenabrechnungsgesetzes rückwirkend um rund 275 Millionen
Euro entlastet. Auch in den Folgejahren sind jeweils Entlastungen
von bis zu 155 Millionen Euro geplant.

Der Kommunalminister lädt die Vertreter aus den Kommunen, die
ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage leisten sollen, zu
Diskussionsrunden ein. In den kommenden Tagen haben diese die
Möglichkeit in Neuss, Mettmann, Olpe und Gütersloh mit ihm direkt ins
persönliche Gespräch zu kommen. "Ich weiß, dass einzelne der heute
vorgestellten Komponenten von Einigen durchaus kritisch gesehen
werden. Das habe ich nicht anders erwartet", erläuterte Ralf Jäger.

Insgesamt zieht der Kommunalminister ein positives Fazit: "Wir
sind auf dem richtigen Weg. Fast alle Stärkungspaktkommunen konnten
für 2013 einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan vorlegen.
Mit dem Beitrag der 60 besonders steuerstarken Kommunen gibt es jetzt
einen Weg aus der Vergeblichkeitsfalle."

Die erste Modellrechnung für das GFG 2014 und eine Übersicht
aller voraussichtlich an der Solidaritätsumlage beteiligten Kommunen
ist im Internet unter www.mik.nrw.de abrufbar.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 20.08.2013 - 13:39 Uhr
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