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Roller zu schnell - Kontrolle auf Prüfstand ergibt erhebliche Mängel

ID: 930854

(ots) -
Roller zu schnell - Kontrolle auf Prüfstand ergibt erhebliche Mängel
Osterholz-Scharmbeck (wre)
Das Kleinkraftrad, auch "Scooter" genannt, ist unter Jugendlichen zur
zügigen Fortbewegung sehr beliebt. Allerdings ist es nahezu ebenso
verbreitet, diese zumeist als gedrosselte Mofa-Version geführten
Fahrzeugen durch entsprechende Veränderung an der elektronischen
Drosselung oder anderen Bauartteilen so zu tunen, dass ein weitaus
schnelleres Fortkommen möglich wird.
Die Polizei in Osterholz-Scharmbeck verfügt über einen sogenannte
Rollenprüfstand, ein spezielles Gerät zur Feststellung der
Geschwindigkeit von motorisierten Zweirädern, um solchen Veränderungen
gerichtsverwertbar auf die Schliche zu kommen.
Jüngst kontrollierten Polizeioberkommissar Heiko Grotheer und seine
Kollegin Simone Haneberg, die sich auf die Bedienung dieses Gerätes
spezialisiert haben, wieder einen 15-Jähriger mit so einem Scooter.
Eine Überprüfung auf einem Rollenprüfstand ergab, dass man mit dem
Gefährt in der Lage war, über 100 km/h schnell zu fahren - zugelassen
war es für 25 km/h. Was zusätzlich die Gefährdung erhöhte, war die
Tatsache, dass die Bremsanlage und das Reifenprofil des Rollers
erhebliche Mängel aufwiesen.
In einem solchen Fall wird auf den jungen Fahrer ein Strafverfahren
zukommen, weil er nicht im Besitz der für ein so schnelles
Kraftfahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Mit der
Mofaprüfbescheinigung dürfen nämlich lediglich Fahrzeug mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h geführt werden.
Zusätzlich liegt wegen der Bauartveränderungen ein strafrechtlicher
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, da der Scooter nur
als gedrosselte Version zugelassen war. Das bedeutet auch, dass die
Versicherung im Falle eines Unfalls möglicherweise den Schaden nicht
zahlt oder später an den Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigte




Regressansprüche stellt.
Die Polizei betont, dass es sich bei solchem illegalen Tuning nicht um
ein Kavaliersdelikt handelt. Solche unzulässig veränderte Roller
stellen eine große Gefahr für den Fahrer und auch für andere
Verkehrsteilnehmer dar.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Pressestelle
Anika Wrede
Telefon: 04231/806-104 Mobil: 0152 /56 88 06 04


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Datum: 23.08.2013 - 11:07 Uhr
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