Kontrolle in der Fußgängerzone
(ots) -
Kontrolle in der Fußgängerzone
Verden (wre)
In einer Fußgängerzone sollen sich die schwächsten Verkehrsteilnehmer,
die Fußgänger, gefahrlos bewegen können. Aus diesem Grund ist auch in
der Verdener Innenstadt tagsüber das Fahrradfahren verboten. Trotzdem
halten sich viele nicht an dieses Verbot und das nahmen Polizei und
Stadt zum Anlass am Mittwochmorgen eine Kontrolle in der Verdener
Fußgängerzone durchzuführen.
Zwischen 11 Uhr und 14 Uhr wurden 61 radelnde Bürgerinnen und Bürger
von den Beamten erwischt und mussten absteigen. Ein solcher Verstoß
kann ein Verwarngeld in Höhe von 15,- Euro nach sich ziehen. Kommen
besondere Umstände hinzu wie eine Gefährdung oder eine "vorsätzliche
Begehungsweise" kann dieser Satz bis zum doppelten Betrag erhöht
werden.
Gestern morgen beließen die Polizisten es aber bei einer sogenannten
mündlichen Verwarnung. Die Aufklärung über die Gefahren, die ihr
Verhalten in der während der Kontrolle mit Fußgängern gut gefüllten
Innenstadt, hervorruft, stand für Polizeikommissar Matthias Wendt und
seine Kollegin Ann-Christin Sdrojek gestern im Vordergrund.
Bei allen kontrollierten Radler wurde auch die Verkehrssicherheit
ihrer Fahrzeuge überprüft. Erfreulicherweise waren hier nur in zwei
Fällen Mängel festzustellen. Alle anderen hatten ordnungsgemäße
Beleuchtung, Bremsen und auch eine Klingel an ihrem Vehikel.
Rüdiger Nodorp von der Stadt Verden weist nochmal daraufhin, dass in
der Verdener Fußgängerzone zwischen 9 Uhr und 19 Uhr kein
Fahrradverkehr stattfinden darf.
Auch zukünftig wird die Polizei dieses Verbot mit sogenannten
Schwerpunktkontrollen überprüfen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Pressestelle
Anika Wrede
Telefon: 04231/806-104 Mobil: 0152 /56 88 06 04
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Datum: 23.08.2013 - 11:25 Uhr
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