Kosten für Schlüsseldienst hätte sich ein 33-Jähriger sparen können
(ots) - SR/ Bielefeld Brackwede - Weil ein 33-jähriger
Bielefelder seine Wohnungstür auf Klingeln und Klopfen der Polizei
nicht öffnete, musste er zusätzlich zu haftbefreienden Beträgen, um
Haftbefehle abzuwenden, auch noch die Kosten für einen
Schlüsseldienst tragen. Polizeibeamte wollten am Mittwoch,
21.08.2013, gegen 14.20 Uhr, drei Haftbefehle zur Erzwingungshaft
wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gegen den 33-Jährigen an seiner
Wohnanschrift an der Rostocker Straße vollstrecken. Die Polizisten
machten sich mit lautstarkem Klopfen und Rufen auf sich aufmerksam,
worauf der Bielefelder nicht reagierte. Die Polizisten hatten jedoch
durch eine Glastür beobachtet, dass er sich in der Wohnung aufhielt.
Zur Vollstreckung der Haftbefehle wurde ein Schlüsseldienst
beauftragt, die Wohnungstür geöffnet und der 33-Jährige in seiner
Wohnung angetroffen. Zusätzlich zu den haftbefreienden Beträgen zur
Abwendung der Haft in Höhe von insgesamt 160,- Euro musste er noch
90,- Euro an den Schlüsseldienst entrichten. Nach Zahlung wurde er in
seiner Wohnung entlassen.
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Datum: 23.08.2013 - 13:32 Uhr
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