Polizei und Sport
ID: 931128
(ots) - Die Körper der Polizisten und der Polizistinnen
sollen ertüchtigt werden, Gesundheit und Fitness sind durch Sport in
der Polizei zu erhalten.
Das regelt der neue Sporterlass des Landes Nordrhein-Westfalen in
groben Zügen.
Nur kurze Züge sind dagegen beim zu erbringenden Schwimmnachweis
ge-fragt. Dort ist eine der Forderungen in klarer Beamtensprache
niedergelegt:
"15 Minuten Dauerschwimmen mit offensichtlicher Fortbewegung."
Das ist doch mal ne klare Ansage. Alles andere wäre ja auch
tauchen....
Schönes Wochenende
--Paul Kemen--
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Datum: 23.08.2013 - 14:30 Uhr
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