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"Wahre Liebe"

Wenn's dem Bundespolizei-Ermittler weich ums Herz wird ...

ID: 931638

(ots) - Es kommt ja leider oft genug vor, dass die
Bundespolizei gegen Personen ermittelt, die ohne Fahrschein unterwegs
sind. Aber wenn einem gestandenen Ermittler bei der schriftlichen
Anhörung die Antwort des Beschuldigten rührt, muss im Alltag
"Leistungserschleichung" etwas außergewöhnliches passiert sein.

Am Dienstagmorgen (16. Juli) benutzte ein 50-Jähriger ge-gen 07:30
Uhr den ICE von München nach Würzburg. Der Mann aus München hatte
weder Fahrschein noch genügend Bargeld für die Fahrtkosten. Um der
Kontrolle zu entgehen, hatte er sich zudem im WC des ICE versteckt.
Nachdem er vom Zugbegleitpersonal in Ingolstadt entdeckt worden war,
erstattete die Deutsche Bahn AG Anzeige. Neben der übli-chen Straftat
des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) kommt in derartigen
Fällen des Versteckens auch noch der Tatbestand des Betruges (§ 263
StGB) zum Tragen.

Dem 50-jährigen Pasinger wurde deswegen von der Bun-despolizei ein
polizeilicher Anhörbogen zugesandt, in dem er Stellung nehmen konnte.
Jetzt antwortete der Mann der Bundespolizei. "Ich hatte am Vortag mit
meiner Freundin einen Streit und wir trennten uns, da sie zu einem
Vortrag nach Würzburg musste. Ich wollte mich mit der Trennung nicht
abfinden und wollte sie dringend wiedersehen. Deswegen nahm ich am
nächsten Morgen den Zug nach Würzburg. Ich vergaß, eine Fahrkarte zu
kaufen, weil ich den Kopf woanders hatte. Das war ein großer Fahler.
Ich stehe zu meinem Verhalten und bitte um Nachsicht." Das Geständnis
endet mit den Worten: "Ich hoffe, meine Freundin verzeiht mir, denn
eine gute Frau findet man heutzutage nicht mehr so oft."

Der zuständige Ermittler war gerührt, musste die Strafan-zeige
aber ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft leiten. Ob die Frau dem
Mann verzieh' ist leider nicht bekannt.






Rückfragen bitte an:
Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 26.08.2013 - 08:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

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