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Neue Entschädigungsverordnung für ehrenamtliche Funktionsträger/Innenminister Caffier: Anerkennung für wertvolle kommunalpolitische Arbeit vor Ort

ID: 932400

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier hat heute im
Kabinett die neue Verordnung über die Entschädigung der in den
Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich
Tätigen (EntschVO M-V) vorgestellt. In der Koalitionsvereinbarung
hatten sich die Koalitionspartner darauf verständigt, die
Entschädigungsregelungen generell zu überprüfen.

Nach der neuen Verordnung können ehrenamtliche Amts- und
Mandatsträger höhere Aufwandsentschädigungen erhalten. "Wir wollen,
dass die neuen Landkreisgrößen und der damit verbundene erhöhte
Zeitaufwand für unsere Ehrenamtler, aber auch das ehrenamtliche
Engagement in unseren Gemeinden und Ämtern insgesamt als Eckpfeiler
unseres Gemeinwesens angemessen berücksichtigt werden," betonte
Innenminister Caffier. "Entsprechend der Empfehlungen der
Entschädigungskommission wurden die Aufwandsentschädigungen moderat
angehoben, begrenzt durch Höchstsätze. Ob und inwieweit dieser Rahmen
im Einzelfall tatsächlich ausgeschöpft wird, müssen die kommunalen
Gremien in ihren Satzungen auch weiterhin selbst regeln."

Die möglichen Höchstsätze bei den Sitzungsgeldern sind von bisher
flächendeckend 30 Euro auf 60 Euro in den Landkreisen, kreisfreien
und großen kreisangehörigen Städten sowie auf 40 Euro in allen
weiteren Gemeinden und Ämtern angehoben worden. Ortsvorsteher können
bis zu 250 Euro erhalten. Der Entschädigungssatz für Vorsitzende der
Ortsteilvertretungen in Ortsteilen bis zu 5. 000 Einwohner wurde auf
150 Euro erhöht. Neben der Anhebung von Höchstsätzen gibt es auch
eine Reihe weiterer, neu in die Verordnung aufgenommener Regelungen.
So können Kreistagsmitglieder zusätzlich zu Sitzungsgeld und
Reisekosten eine sitzungszeitergänzende Entschädigung von maximal 20
Cent je gefahrenem Kilometer erhalten z.B. für ihre Teilnahme an




Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse und Fraktionen.

Mitglieder des Vorstandes/Präsidiums in Landkreisen können nun den
gleichen Entschädigungssatz wie in kreisfreien und großen
kreisangehörigen Städten erhalten. Angesichts der vergleichbaren Höhe
der Einwohnerzahlen ist eine gleiche Entschädigung angemessen. Bei
der Neubildung von Gemeinden unter Auflösung mindestens einer
Gemeinde kann der neue Bürgermeister eine Zusatzzahlung von 150 Euro
für den Zeitraum der ersten Wahlperiode erhalten. Weiterhin wurde
eine zusätzliche Differenzierung der Ämtergrößen bei der
Entschädigung der Amtsvorsteher vorgenommen angesichts der Tatsache,
dass es bereits jetzt einige wenige Ämter mit Einwohnerzahlen von
über 15.000 gibt und durch Fusionen künftig weitere Ämter in dieser
Größenordnung zu erwarten sind. Die Entschädigung für
stellvertretende Bürgermeister in geschäftsführenden Gemeinden
erfolgt künftig nach der Einwohnerzahl des Amtes. Dies gilt auch für
Verwaltungsgemeinschaften.

Anlage: EntschVO M-V




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 27.08.2013 - 11:29 Uhr
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