Bahnschranken umgangen: Metronom zur Notbremsung gezwungen
(ots) - Haltepunkt Wingst, Bahnstrecke Stade - Cuxhaven,
29.08.2013 / 22:34 Uhr
Trotz Rotlicht und geschlossener Schranken hat ein 19-jähriger
Mann aus Wingst einen Bahnübergang am Haltepunkt Wingst überquert.
Der Triebfahrzeugführer des Metronom 81535 leitete eine Notbremsung
ein. Damit rettete er ihm möglicherweise das Leben.
Der Zug war noch mit 77 km/h unterwegs. Beim unvermittelten
Bremsen können Personen an Bord stürzen. Die 35 Fahrgäste blieben
jedoch unverletzt.
Der 19-jährige hatte am Donnerstagabend die Schranken umgangen, um
eben diesen Zug noch zu erreichen. Bei Ankunft in Cuxhaven
ermittelten Bundespolizisten seine Personalien. Kann der Mann
zunächst froh sein, einen aufmerksamen Schutzengel gehabt zu haben,
so hat er ungeahnt eine Reihe straf- und zivilrechtlicher Folgen zu
erwarten.
Scheinbar setzte der Mann das Überqueren des Bahnübergangs mit dem
Überqueren einer roten Fußgängerampel gleich. Wegen der hohen
Betriebsgefahr fahrender Züge hat der Gesetzgeber für das
widerrechtliche Überqueren von Bahnübergängen empfindliche
Konsequenzen vorgesehen.
-Das Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs wird bei
Fußgängern mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet. Hinzu kommen vier
Punkte in Flensburg.
-Kraftfahrzeugführer haben sogar 700 Euro zu zahlen, erhalten
ebenfalls vier Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
-Im konkreten Fall wurde eine Notbremsung eingeleitet.
Strafrechtlich ermittelt die Bundespolizei wegen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr.
-Möglicherweise kommen zivilrechtliche Forderungen der
Eisenbahngesellschaft für anstehende Reparaturen hinzu. Das Ergebnis
steht im konkreten Fall noch aus. So können durch Schnellbremsungen
Flachstellen an Radsätzen entstehen. Können beschädigte Radscheiben
nicht abgeschliffen werden, folgt der Austausch. So kommen schnell
mehrere tausend Euro zusammen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
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Datum: 30.08.2013 - 11:41 Uhr
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