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Presse-Information der Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen

Bundestagswahl am 22. September 2013:

Wahlbenachrichtigungen verschickt - Briefwahl ab sofort möglich

ID: 936476

(ots) - Rund 13,2 Millionen Wahlberechtigte in
Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Tagen eine
Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Empfänger sind
alle, die wahlberechtigt sind und bis zum 35. Tag vor der Wahl, dem
18. August 2013, in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.

In dieser Woche (02. bis 06. September) halten die
nordrhein-westfälischen Wahlämter die Wählerverzeichnisse für die
Bürgerinnen und Bürger während ihrer allgemeinen Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme bereit. Landeswahlleiterin Helga Block: "Wer bisher
noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist,
wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis Freitag (06.
September) mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dann
kann noch rechtzeitig eine Nachprüfung und eine Berichtigung
erfolgen."

"Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann
die dazu erforderlichen Unterlagen auf Antrag ab sofort erhalten", so
die Landeswahlleiterin.

Der Antrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder
persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine
telefonische Beantragung ist nicht zugelassen. Briefwahlunterlagen
können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt
werden.

Bei schriftlichen Anträgen sollte die Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der hierfür
vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Die Briefwahlanträge können
im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag
dorthin geschickt werden.

Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem
Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet.

Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will,
muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf




Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und
Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. "Es ist praktisch, dass in
diesem Fall sofort an Ort und Stelle gewählt werden kann", erläuterte
die Landeswahlleiterin.

Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt
werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Person hierzu
bevollmächtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung zu erteilen.
Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die
Wahlunterlagen abholen, erklärte die Landeswahlleiterin.

Die Landeswahlleiterin wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen
nur bis Freitag, den 20. September 2013 beim Wahlamt beantragt werden
können.

Aktuelle und umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl 2013 in
Nordrhein-Westfalen finden Sie unter
www.mik.nrw.de/bundestagswahl-2013.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 02.09.2013 - 10:33 Uhr
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