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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Polizei Minden-Lübbecke

ID: 936611

(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Polizei Minden-Lübbecke

Nach dem Tod des 14 Monte alten Kleinkindes in Minden hat
zwischenzeitlich eine Obduktion des Leichnams im
Johannes-Wesling-Klinikum stattgefunden. Nach Angaben von
Oberstaatsanwältin Ina Leinkauf haben sich die bei einer Untersuchung
des Kindes am vergangenen Donnerstag festgestellten Anzeichen für ein
Schütteltrauma bestätigt. Endgültige Klarheit erhofft sich die
Staatsanwaltschaft von weiteren, feingeweblichen Untersuchungen durch
die Gerichtsmedizin in Münster.

Mit dem Tod des Mädchens wird die Staatsanwaltschaft den
strafrechtlichen Vorwurf gegen den seit Freitag in Untersuchungshaft
sitzende 23-jährigen Bekannten der Mutter des Kindes ändern. Der
Beschuldigte sieht sich nun dem Vorwurf der Körperverletzung mit
Todesfolge ausgesetzt. Damit droht ihm gemäß § 227 Strafgesetzbuch
eine Freiheitsstraße nicht unter drei Jahren.

Der Mann hat vor dem Tod des Kindes angegeben, dass er mit dem
Mädchen gespielt und es in die Luft geworfen habe. Er bestreitet es
geschüttelt zu haben. Mittlerweile steht ihm eine
Pflichtverteidigerin bei.




Rückfragen bitte an:

Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle

Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de




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Datum: 02.09.2013 - 12:01 Uhr
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