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130902- 8- K/LEV "Rosenduft" und "Gelbe Karte" für einen sicheren Schulweg

ID: 936927

(ots) - Korrektur zur Pressemeldung von heute Morgen (2.
September), Ziffer 1

130902-1- K/LEV "Rosenduft" und "Gelbe Karte" für einen sicheren
Schulweg

Bitte beachten Sie die Korrektur:

In dem Zusammenhang wird noch mal auf § 2 Absatz 5 der
Straßenverkehrsordnung hingewiesen: "Kinder bis zum vollendeten
achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten
Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende
ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn
müssen die Kinder absteigen." Wenn kein generell
benutzungspflichtiger Radweg (beschildert durch Verkehrszeichen)
vorhanden ist, müssen ältere Kinder - sowie Erwachsene auch - die
Fahrbahn nutzen. (pe)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(a)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de




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Datum: 02.09.2013 - 16:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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