ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Kabinett stimmt Gesetzentwurf zurÄnderung des Finanzausgleichsgesetzes zu

ID: 937246

(ots) - Das Finanzausgleichsgesetz (FAG M-V) enthält als
sogenanntes Dauergesetz verschiedene Regelungen, die in gesetzlich
festgelegten zeitlichen Abständen auf ihre Wirkung und Angemessenheit
überprüft werden müssen. Hieraus ergibt sich aktuell die
Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen. Einige Regelungen sollen
darüber hinaus auch inhaltlich geändert werden. Innenminister Lorenz
Caffier hat heute dazu dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt,
mit dem für 2014 und 2015 je 1,1 Mrd. EUR für die Kommunen bereit
gestellt werden. Mit den eigenen Steuereinnahmen verfügen die
Kommunen damit über jährlich 2 Mrd. EUR, um ihre Aufgaben zu
finanzieren. Hinzu kommen verschiedene Fördermittel der
Landesregierung für Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

"Nach Jahren großer Investitionen müssen jetzt auch viele Kommunen
ihre Haushalte in Ordnung bringen. Trotz rückläufiger Zuweisungen von
Bund und EU hält die Landesregierung die kommunale Finanzausstattung
stabil," sagte Innenminister Lorenz Caffier. Im Abstand von vier
Jahren ist die Verteilung der nach dem Vorwegabzug verbleibenden
allgemeinen Schlüsselmasse zu untersuchen. Diese wird auf die
kommunalen Gruppen (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie und große
kreisangehörige Städte sowie Landkreise) in Abhängigkeit von
Einwohnerzahl und Steuerkraft verteilt. Die Überprüfung der
Verteilung hat hier einen moderaten Änderungsbedarf ergeben.
Ebenfalls ist zu überprüfen gewesen, ob aufgrund von Veränderungen im
Aufgabenbestand die Verteilung der Zuweisungen angepasst werden
müssen, die die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden für den übertragenen
Wirkungsbereich erhalten (Vorwegabzug nach § 15). Die Überprüfung hat
eine Kostensteigerung um 18,1 Mio. EUR ergeben, so dass dieser




Vorwegabzug entsprechend zu Lasten der Schlüsselmasse erhöht wird.
Darüber hinaus ist die Verteilung der Finanzzuweisungen zwischen Land
und Kommunen ebenfalls überprüft worden. Dabei wurde
gegenübergestellt, wie sich die Gesamteinnahmen und -ausgaben des
Landes einerseits und der Kommunen andererseits entwickelt haben. In
beiden Fällen wurde keine Veränderungen festgestellt, die eine
Anpassung zwingend erforderlich gemacht hätten. Die derzeitige
Beteiligungsquote an den Einnahmen und Einzahlungen bleibt daher
bestehen und wird auch weiterhin in den Jahren 2014 und 2015 für die
Kommunen 33,99 % und für das Land 66,01% betragen. Die Überprüfung
erfolgte auf Basis des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes. Bei stärker
steigenden Landeseinnahmen haben die Kommunen einen höheren
Ausgleichsanspruch gegen das Land. Vermindern sich die
Steuereinnahmen des Landes hingegen stärker als die der Kommunen,
verringert sich entsprechend auch der Anspruch der Gemeinden auf
Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Neu geregelt wird die Theaterzuweisung. Diese umfasst insgesamt
nach dem FAG M-V 35,8 Mio. EUR. Von diesen Zuweisungsmitteln für
Theater und Orchester sollen ab dem Jahr 2014 zunächst 24,9 Mio. EUR
aus dem FAG M-V an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur zur Finanzierung der Theater und Orchester im Land übertragen
und ab dem Jahr 2016 komplett aus dem FAG herausgelöst werden. Die
restlichen 10,9 Mio. EUR verbleiben im FAG M-V und werden im Rahmen
der Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben an die Oberzentren als
Träger der Mehrspartentheater verteilt.

Neu aufgenommen ist eine Regelung, nach der ein Landkreis, der
einen Wertausgleich an eine eingekreiste Stadt im Rahmen der
Vermögensauseinandersetzung zu leisten hat, einen Zuschuss aus dem
Kommunalen Ausbaufonds erhalten kann. Dies entlastet die betroffenen
Landkreise erheblich.

Die jetzigen Anpassungen stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit
der von der Landesregierung in Abstimmung mit den kommunalen
Landesverbänden geplanten umfassenden Überprüfung des kommunalen
Finanzausgleichssystems. Hierzu wird es wie angekündigt ein
finanzwirtschaftliches Gutachten geben. Auf der Grundlage dieses
Gutachtens werden dann Handlungsvorschläge ausgearbeitet. Einerseits
ist die Verteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen dem Land und
den Kommunen zu untersuchen (vertikaler Finanzausgleich),
andererseits die sich aus den Aufgaben ergebenden Finanzbedarfe
innerhalb der kommunalen Familie (horizontaler Finanzausgleich). Das
Ausschreibungsverfahren für die Beauftragung eines Gutachters wird
derzeit im Innenministerium vorbereitet.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Zwei Verkehrsunfälle im Stadtgebiet Wilhelmshaven  Bad Wildungen - Scheune aufgebrochen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.09.2013 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 937246
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:

Schwerin



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kabinett stimmt Gesetzentwurf zurÄnderung des Finanzausgleichsgesetzes zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f