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Strafanzeigen gegen betrunkene Fahrradfahrer

ID: 937304

(ots) - Nordstemmen und Hildesheim (clk.) Wer glaubt,
sturztrunken mit dem Fahrrad fahren zu dürfen, der irrt. Genau wie
bei anderen Verkehrsteilnehmern gelten hier klare gesetzliche
Vorgaben, die im Falle eines Radfahrers schon erheblich höher liegen
als für andere Verkehrsteilnehmer.

Das mußten sich gestern zwei Männer erklären lassen, die trotz
erheblicher Alkoholisierung auf ihren Fahrrädern unterwegs waren.

Der erste Mann, ein 51-jähriger aus Nordstemmen, fiel einer
Sarstedter Funkstreifenwagenbesatzung gestern um 14:30 Uhr durch
seine schleppende und unsichere Fahrweise auf der Hauptstraße in
Nordstemmen auf. Die beiden auf Streifenfahrt befindlichen
Polizeibeamtinnen des Kommissariates Sarstedt nahmen deutlichen
Alkoholgeruch war. Ein Alkoholtest erbrachte 2,1 Promille. Eine
Richterin ordnete die Entnahme einer Blutprobe an, die von einem Arzt
genommen wurde.

Um 21:30 Uhr ereilte einem 48-Jährigen Hildesheimer das gleiche
Schicksal. Auch er traf auf zwei auf Streife befindliche Beamtinnen,
die die Richthofenstraße in Hildesheim befuhren. Der Radfahrer war
auf dem Bürgersteig unterwegs, Licht hatte er nicht eingeschaltet.
Grund genug, ihn zu überprüfen. Der Mann hatte eine erhebliche
"Standarte", was die Beamtinnen veranlasste, ihn in das
Alko-Testgerät pusten zu lassen. Das Gerät zeigte "stolze" 3,03
Promille an. Dem 48-Jährigen wurde wenig später auf der Dienststelle
in Hildesheim die Blutprobe entnommen.

Gegen beide Männer sind Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr
gefertigt worden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle(at)pi-hi.polizei.niedersachsen.de




http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/


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Datum: 03.09.2013 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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