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Hochwasser 2013



Innenminister Caffier: Privathaushalte und Wohnungsunternehmen können jetzt Hilfsgelder beantragen

ID: 945910

(ots) - Bund und Länder hatten im August dieses Jahres
eine Verordnung für den Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013
unterzeichnet und damit die Voraussetzungen geschaffen, um den
Menschen zu helfen, die vom Hochwasser geschädigt waren.

"Die Gelder aus dem Fonds können auch eingesetzt werden, um
Privathaushalte und Wohnungsunternehmen, die im Zeitraum vom 18. Mai
bis 04. Juli 2013 im Landkreis Ludwigslust-Parchim vom Hochwasser
betroffen waren, zu entschädigen. In den regional zuständigen
amtsfreien Städten Lübtheen und Boizenburg sowie in den Ämtern
Dömitz-Malliß, Boizenburg-Land und Grabow stellt das Ministerium für
Inneres und Sport jetzt entsprechende Antragsformulare auf Gewährung
einer Finanzhilfe bereit. Anträge können spätestens bis zum 30. Juni
2015 gestellt werden", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Dort
erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Gelder ."

Die erforderlichen Antragsformulare werden nicht nur in den
genannten Behörden bereit gehalten, sondern sind auch im Internet
abrufbar unter www.kreis-swm.eu.

Geschädigten Bürgern und Wohnungsunternehmen können bis zu 80% des
entstandenen Schadens ersetzt werden. Versicherungsleistungen sowie
andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden
berücksichtigt, so dass keine Überkompensation von Schäden erfolgt.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 17.09.2013 - 15:12 Uhr
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