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Bundestagswahl am 22. September: Wahlbrief jetzt zur Post bringen

ID: 946048

(ots) - Landeswahlleiterin Helga Block appelliert an
die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg
zu bringen. "Für den rechtzeitigen Eingang ihrer Wahlunterlagen bei
der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst
verantwortlich. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden bei der
Auszählung nicht berücksichtigt."

Damit ihre Stimmen gültig sind, empfiehlt die Landeswahlleiterin,
die Hinweise in dem mit den Wahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt
zu beachten. Nur der Stimmzettel gehört in den blauen Umschlag.
Dieser wird zugeklebt und anschließend zusammen mit dem eigenhändig
unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt.
Die Briefwahlunterlagen können kostenfrei innerhalb des
Bundesgebietes mit der Deutschen Post zurückgesandt werden.
Spätestens am morgigen Donnerstag (19.09) sollten sie abgesendet
werden. "Innerhalb Deutschlands wird der Wahlbrief dem Wahlamt dann
noch rechtzeitig zugestellt werden", erläutert die
Landeswahlleiterin. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten
verpasst, kann seinen Wahlbrief noch bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag
(22.09.) direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.

Kurzentschlossene können nur noch bis Freitag, den 20. September
2013, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den
Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte
Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Die
Unterlagen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern im
Wahlamt dann unmittelbar ausgehändigt. Sie können sofort an Ort und
Stelle die Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen können aber
auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt voraus,
dass diese Person hierzu schriftlich bevollmächtigt ist.
Bevollmächtigte dürfen nur für höchstens vier Wahlberechtigte die




Wahlunterlagen abholen.

Ausnahmsweise ist es möglich, die für die Teilnahme an der Wahl
erforderlichen Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen auch noch am
Wahlsonntag bis 15.00 Uhr zu beantragen. Dies setzt voraus, dass
jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum
am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann
oder dass der oder die Wahlberechtigte unverschuldet nicht in das
Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Aktuelle und umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl in
Nordrhein-Westfalen finden Sie unter
www.mik.nrw.de/bundestagswahl-2013




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 18.09.2013 - 09:51 Uhr
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