61-Jähriger innerhalb von einer Woche 2-Mal zu einer Haftstrafe verurteilt
(ots) - Am 17.09.2013 gegen 20:00 Uhr fiel der, kurz zuvor
von einem Gericht zu 5 Monaten Haft verurteilte 61- jährige Berliner
(MZ / Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 18.09.2013), der
Bundespolizei bei der erneuten Begehung von Straftaten auf. Im
Hauptbahnhof Halle stahl er in dem dort ansässigen Lebensmittelmarkt
eine Flasche Schnaps und Lebensmittel im Wert von ca. 10 Euro. Als er
von der Bundespolizei ins Gewahrsam genommen wurde, beleidigte er die
Bundespolizisten. Des Weiteren erhob er mehrmals seinen Arm zum
Hitlergruß und rief "Heil Hitler". Da der Mann in den vergangenen 5
Tagen nur im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei 7 Straftaten
beging (u.a. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Erschleichen von
Leistungen, Körperverletzung, Verwenden verfassungsfeindlicher
Zeichen und Diebstahl) wurde der Mann im Rahmen des beschleunigten
Verfahrens gestern erneut einem Richter vorgeführt. Da der
Beschuldigte bereits kurz zuvor zu einer Haftstrafe von 5 Monaten
verurteilt wurde, erließ der Richter nun eine Gesamtfreiheitsstrafe
von 7 Monaten. Das Urteil wird in einer Woche rechtskräftig. Da der
Mann eine ladungsfähige Adresse angab wurde er auf freien Fuß
belassen und muss sich zum Antritt seiner Haftstrafe bei den Behörden
melden. Tritt er seine Haftstrafe nicht an, wird nach ihm im Rahmen
der Vollstreckung eines Haftbefehls, gefahndet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.09.2013 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 946794
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Halle
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 61-Jähriger innerhalb von einer Woche 2-Mal zu einer Haftstrafe verurteilt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).