Zetteltrick scheitert im letzten Moment - Rat der Polizei zum Schutz vor Trickdiebstahl aus Wohnung
(ots) - SR/ Bielefeld Mitte - Der zufällige Besuch eines
Sohnes bei seiner Mutter verhinderte am Donnerstag, 19.09.2013, dass
diese Opfer eines vollendeten Zetteltrickdiebstahls wurde. Gegen
12.30 Uhr besuchte der Sohn seine 85-jährige Mutter in einem
Mehrfamilienhaus an der Carl-Hoffmann-Straße. Als er das Haus
betreten hatte, kamen ihm drei unbekannte Personen aus der Wohnung
seiner Mutter entgegen und wollten aus dem Gebäude flüchten. Als er
das Trio ansprach, was es bei seiner Mutter zu suchen hätte, wurden
ihm von einer der Personen Schläge angedroht. Er verfolgte das Trio
und informierte zeitgleich die Polizei. Ein aufmerksamer Zeuge
beobachtete die zwei Frauen und den Mann, wie sie hektisch in ein bei
einer Bank an der Ziegelstraße abgestelltes Fahrzeug einstiegen und
unerkannt davon fuhren. Der Zeuge merkte sich lobenswerterweise das
Kennzeichen des Fahrzeugs, so dass die Polizei nun einen Ansatz zur
Ermittlung der Täter des versuchten Trickdiebstahls hat. Die ältere
Dame war von zwei Frauen des Trios mit dem so genannten "Zetteltrick"
an ihrer Wohnungstür darum gebeten worden, etwas aufschreiben zu
können. Die hilfsbereite Dame hatte die beiden in die Wohnung
gelassen, wo sie minutenlang etwas auf einen Zettel schrieben. In
dieser Zeit hatte sich, unbemerkt von der älteren Dame, der Mann in
die Wohnung geschlichen, um Wertgegenstände zu entwenden. Dazu war es
offenbar nicht mehr gekommen, weil in diesem Moment der Sohn zu
Besuch kam.
Trickdiebe haben nur ein Ziel: in die Wohnung zu gelangen und dort
die Bewohnerin/ den Bewohner abzulenken, während ein Mittäter
unbemerkt Wertgegenstände entwendet. Dazu lassen sich die Trickdiebe
unterschiedliche Vorwände einfallen, wie in diesem Fall den
Zetteltrick. Die Polizei rät: Lassen Sie keine Fremden in die
Wohnung! Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von
Fremden an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas
Wasser): Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine
Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine (abgelegene)
Privatwohnung? Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an
der Tür das Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das
Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und
halten Sie dabei die Tür geschlossen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46
33615 Bielefeld
Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de
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Datum: 20.09.2013 - 09:31 Uhr
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