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Innenminister Caffier stellt Bericht zur Telekommunikationsüberwachung vor



Landespolizei geht sehr verantwortungsvoll mit ihren Befugnissen um

ID: 948691

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier hat heute im
Kabinett den Bericht über die polizeilich-präventiven Maßnahmen zur
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2012 vorgestellt. Darin
werden die Maßnahmen aufgeführt, bei denen die Landespolizei mit
Hilfe der Telefongesellschaften Handystandorte, Verbindungsdaten oder
Gesprächsinhalte zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder
Freiheit von Personen vorgenommen wurden.

"Bei einem Vergleich der Gesamtzahl der Überwachungsmaßnahmen im
Jahr 2012 von 161 Fällen mit der Gesamtzahl der Maßnahmen im Jahr
2011 von 119 und im Jahr 2010 von 131 Fällen, ist ein
Fallzahlenanstieg festzustellen", berichtet Innenminister Caffier.
"Dieser Anstieg ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die von
einer Telekommunikationsüberwachung jeweils Betroffenen heute mehrere
Anschlüsse und vereinzelt sogar eine Vielzahl von Mobilfunknummern
für ihre Kommunikation nutzen. Insofern muss sich auch die
richterlich genehmigte Anordnung der Überwachungsmaßnahme auf alle
ermittelten Anschlüsse der zu überwachenden Person beziehen, um das
mit ihr verfolgte Ziel erreichen zu können."

Statistisch wird jede einzelne Anschlussüberwachung als ein Fall
gezählt. Somit ist die Zahl der Überwachungsmaßnahmen nicht
gleichzusetzen mit der Anzahl der überwachten Personen. Im Jahr 2012
ereigneten sich insgesamt 125 Lebenssachverhalte, die eine
Telekommunikationsüberwachung notwendig machten. Somit ist eine
Differenz zu den insgesamt überwachten Anschlüssen von 36 zu
verzeichnen.

Im Jahr 2011 fiel bei insgesamt 119 statistisch erfassten Fällen
und 109 Lebenssachverhalten die Differenz deutlich niedriger aus.

Im aktuellen Jahresbericht zur präventiven
Telekommunikationsüberwachung ist erneut festzustellen, dass die
Standortermittlung mit insgesamt 123 der 161 Fälle die Mehrzahl der




Maßnahmen bildet. Sie sind wieder nahezu vollständig zur Suche nach
vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen angeordnet
worden. Gerade in diesem Bereich hat sich die bestehende Befugnis zur
Erhebung bestimmter Telekommunikationsdaten zum Zwecke der
Gefahrenabwehr für die Polizei als unerlässlich erwiesen. Auch
sämtliche Verkehrsdatenerhebungen (28 Fälle )im Jahr 2012 und
teilweise auch die inhaltlichen Überwachungsmaßnahmen (10 Fälle)
erfolgten im Rahmen der Vermisstensuche.

"Es geht um die Rettung von Menschenleben, und es gilt zu
verhindern, dass eine Person, die Selbstmord angekündigt hat oder
eine sonst vermisste Person, nicht mehr rechtzeitig gefunden werden
kann", stellt Innenminister Caffier fest. "Die Polizeibehörden des
Landes sind wie schon die Jahre zuvor mit der vom Gesetzgeber zur
Verfügung gestellten Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation
sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen."

Aufgrund des damit verbundenen Grundrechtseingriffs bedarf es bei
der Telekommunikationsüberwachung immer einer richterlichen
Anordnung. Soweit in Eilfällen eine richterliche Entscheidung nicht
im Vorfeld der Maßnahme eingeholt werden konnte, ist diese
unverzüglich nachgeholt bzw. ein entsprechender Antrag seitens der
Landespolizei beim Gericht gestellt worden. Insofern liegen die
polizeilich veranlassten Telekommunikationsüberwachungen ständig
einer richterlichen Überprüfung.

Der von Innenminister Caffier heute vorgestellte Bericht enthält
zudem die Angabe, dass keine akustischen Wohnraumüberwachungen gemäß
§ 100c Absatz 1 der Strafprozessordnung im Kalenderjahr 2012
durchgeführt worden sind.

Das Innenministerium berichtet dem Landtag mindestens einmal
jährlich über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel zur
Gefahrenabwehr nach den Regelungen des Sicherheits- und
Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV).




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 24.09.2013 - 09:54 Uhr
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