Neu Masche der Abzocke -bundesweit-
(ots) - Ein Ehepaar aus Celle war kürzlich der Meinung, mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Schuldner endlich "aus dem
gröbsten raus" zu sein. Aber weit gefehlt - die Insolvenzschuldner
wurden seitens eines amtlich aufgemachten Schreibens aufgefordert,
Geld für die Abwicklung ihres eigenen Insolvenzverfahrens zu
bezahlen.
Über das Vermögen der Eheleute wurde Anfang September ein
Insolvenzverfahren beim hiesigen Amtsgericht eröffnet worden. Die
Eheleute erhielten kurze Zeit später eine Kostenrechnung mit sehr
offiziellem Anstrich über je 79,- Euro von der PAZ-Justizzahlstelle
(Zentrales Registergericht Braunschweig) zur Restschuldbefreiung mit
einem maschinell ausgefüllten Überweisungsträger.
Es handelt sich dabei um eine dreiste Betrugsmasche, auf die die
Eheleute nicht hereinfielen und auch kein Geld überwiesen.
Wer akut im Insolvenzverfahren steht, oder den Antrag auf
Verbraucher- oder Regelinsolvenz bereits eingereicht hat, sollte auf
keinen Fall auf die Aufforderung mit den Absendern:
"Zentrales Registergericht Kassel (Justizzahlstelle)" "Zentrales
Registergericht Braunschweig" "Zentrales Registergericht Celle" "PAZ
Justizzahlstelle"
und einem Zahlungsempfänger mit bulgarischer Bankverbindung
hereinfallen.
Wer als Schuldner unsicher ist, ob eine Zahlungsaufforderung in
Bezug auf sein Insolvenzverfahren korrekt ist, sollte sich an das
zuständige Insolvenzgericht, bei dem sein Antrag eingereicht wurde,
an den bestellten Insolvenzverwalter oder seine
Schuldnerberatungsstelle wenden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Guido Koch
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: guido.koch(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 25.09.2013 - 10:05 Uhr
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