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Straftaten im Straßenverkehr

ID: 949606

(ots) - Mehrere Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr
konnten die Mitarbeiter der Polizeiinspektion Wismar in der Nacht von
Mittwoch zu Donnerstag feststellen. Am Mittwochabend führte eine
Funkwagenbesatzung gegen 19:55 Uhr eine Verkehrskontrolle auf der L
103 in Höhe des Gewerbegebietes Kritzow bei Wismar durch. Bei der
Kontrolle eines 26-jährigen Opel-Fahrers konnte der Mann den Beamten
keine Zulassungsbescheinigung für den Pkw vorlegen. Im Rahmen der
Überprüfung des Fahrzeuges stellten die Polizisten fest, dass der
Opel wegen des fehlenden Versicherungsschutzes zur Zwangsstilllegung
ausgeschrieben war. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt und gegen
den Fahrer und zudem gegen den 34-jährigen Fahrzeughalter wurden
Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und gegen die Abgabenordnung gefertigt.

Gegen 23:00 Uhr ereignete sich in der Ernst-Thälmann-Straße in
Selmsdorf in Richtung der B 104 ein Unfall. Der Fahrer hatte hier
3,01 Promille Atemalkohol. (Meldung bereits über OTS gesteuert)

Um 23:25 Uhr erhielt eine Funkwagenbesatzung den Auftrag zur
Kreisstraße 42 zwischen Lübstorf und Seehof zu fahren. Hier sei es
zuvor zu einem Verkehrsunfall gekommen. Auf der Anfahrt zur
Unfallstelle konnten die Polizisten das Unfallfahrzeug in Höhe der
Ortslage Hundorf feststellen. Dieser war bereits von einem anderen
Pkw mit einem Abschleppseil von der Unfallstelle entfernt worden. Die
Fahrzeugführerin gab den Beamten daraufhin an, dass sie bereits gegen
23:15 Uhr den Unfall hatte. Die 21-jährige Fahrerin schilderte den
Unfall so, dass die die Kreisstraße von Seehof kommend in Richtung
Lübstorf befuhr. Kurz hinter dem Ortsausgang Seehof kam sie, da sie
unter der Einwirkung von Alkohol stand, nach rechts von der Fahrbahn
ab, streifte einen Straßenbaum, geriet in der weiteren Folge nach




links von der Fahrbahn ab, streifte hier ebenfalls einen Straßenbaum
und kam dann auf der rechten Fahrbahnseite zum Stehen. Am Pkw Honda
entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Da der Pkw im Anschluss
nicht mehr fahrbereit war, holte sich die Frau zunächst private
Unterstützung. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der
21-Jährigen einen Wert von 1,08 Promille. In der weiteren Folge
wurden der Führerschein sichergestellt, eine Blutprobe entnommen,
eine Strafanzeige gefertigt und der Pkw geborgen. Durch eine
Hinweisgeberin erhielt die Polizei am frühen Donnerstagmorgen gegen
01:30 Uhr die Information, dass ein vermutlich betrunkener
Fahrzeugführer in einem VW das Tankstellengelände "Fuchsberg" auf der
A 20 in Fahrtrichtung Lübeck verlassen hatte. Das Fahrzeug konnte
durch eine Funkwagenbesatzung auf Höhe der Anschlussstelle
Wismar-Mitte festgestellt und verfolgt werden. Noch vor der
Anschlussstelle Bobitz konnte der Pkw an der Raststätte "Bretthäger
Wisch" angehalten und kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus,
dass der 28-jährige Fahrer einen Atemalkoholwert von 1,08 Promille
hatte. Bei der Beatmung des Atemalkoholmessgerätes auf dem Revier in
Grevesmühlen war der Atemalkoholwert auf 1,16 Promille gestiegen. Da
sich nun der Wert im strafbaren Bereich (ab 1,1 Promille) i. S. des §
316 StGB befand, folgte eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus in
Grevesmühlen. Im Anschluss wurde der Mann belehrt und aus den
polizeilichen Maßnahmen entlassen. Zur Gefahrenabwehr stellten die
Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher. Eine Fertigung der Strafanzeige
und die Information an die Führerscheinstelle folgten. Die Beamten
gaben an, dass der VW vor der Kontrolle auf der A 20 mit einer
Geschwindigkeit von ungefähr 150 km/h fuhr.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de


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Datum: 26.09.2013 - 10:13 Uhr
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