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Sievershütten: Führerschein bei Polizei abgegeben und danach in Lkw eingestiegen und losgefahren

ID: 950440

(ots) - Ein 22-Jähriger aus dem Kreis Segeberg ist
gestern Vormittag der Aufforderung, seinen Führerschein abzugeben
endlich nachgekommen und hat diesen dem Beamten bei der
Polizeistation Sievershütten übergeben. Doch dann ist der junge Mann
dort ohne Führerschein vom Hof gefahren.

Der Polizist staunte nicht schlecht, als er sah, dass sich der
22-Jährige nachdem er gerade dessen Führerschein in amtliche
Verwahrung genommen hatte, an das Steuer eines Lkw setzte und vom Hof
fahren wollte. Dies wusste der Polizist jedoch zu verhindern. Er
stoppte ihn und belehrte den Unbelehrbaren erneut, diesmal als
Beschuldigten eines Strafverfahrens. Nur 30 Minuten nach dem Vorfall
war die Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geschrieben.
Der 22-Jährige hatte in der Zeit auf einen anderen Fahrer gewartet,
der ihn samt Lkw abholte.

Die ursprüngliche Aufforderung zur einmonatigen Abgabe des
Führerscheins (ein Monat Fahrverbot) war aufgrund von einer oder
mehreren Ordnungswidrigkeiten gegen den 22-Jährigen ergangen. Weil
dieser jedoch der viermonatigen Abgabefrist offenbar nicht Folge
geleistet hatte, war seit April das gegen ihn verhängte Fahrverbot
automatisch wirksam geworden. Beim Abfahren vom Hof flog nun auf,
dass der 22-Jährige auf das Fahrverbot nichts gab und sich
wissentlich nach §21 StVG strafbar machte, bzw. vermutlich schon in
der Vergangenheit strafbar gemacht hatte. An ihn waren in der
Vergangenheit mehrere Schreiben eines Kreisordnungsamtes ergangen, in
denen ihm auch bereits die Beschlagnahme des Führerscheins angedroht
worden war. Weil immer noch keine Abgabe erfolgte, war jetzt die
Polizei eingeschaltet worden. Ein Beschlagnahmebeschluss lag den
Beamten vor. Erst die Vorladung der Polizeistation Sievershütten
hatte den 22-Jährigen dazu bewegt, nun endlich seinen Führerschein




abzugeben. Dem Polizisten hatte er gestern zunächst glaubhaft
erklärt, ein Anderer steuere den Lkw, mit dem er gekommen war.

Fahrens trotz Fahrverbot kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.


ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sandra Mohr
Telefon: 04121-80190 371
Handy: 0160-93953921
E-Mail: sandra.mohr(at)polizei.landsh.de


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Datum: 27.09.2013 - 15:16 Uhr
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