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Kreis Pinneberg/ Quickborn: Fahrraddiebstähle immer zur Anzeige bringen!

ID: 951601

(ots) - Nicht selten kommt es bei den
Polizeidienststellen vor, dass Fahrräder, die vermutlich gestohlen
worden sind, keiner Tat zugeordnet werden können, weil keine
entsprechende Tat angezeigt wurde. Für eine erfolgreiche Bekämpfung
der Fahrraddiebstahlskriminalität richtet sich die Polizei mit einem
Appell an die Bestohlenen: Fahrraddiebstähle sollten immer zur
Anzeige gebracht werden!

Aus erneutem Anlass berichten die Ermittler aus Quickborn, dass
sie nicht selten vor dem Problem stehen, dass sie bei verdächtigen
Personen Fahrräder feststellen, für die kein Eigentumsnachweis
erbracht werden kann. Bei einer Kontrolle eines polizeilich
hinreichend wegen Diebstahlsdelikten in Erscheinung getretenen
Quickborners, den die Beamten jüngst mit einem blau-weißen Kalkhoff
Mountainbike antrafen, verstrickte sich der junge Mann in
Widersprüche, als die Beamten ihn fragten, ob es sein Rad sei. Die
Polizisten checkten das Rad. Einen Fahndungseintrag gab es dafür
nicht. Es war also nicht als gestohlen gemeldet worden. Trotzdem
hatten sie die Vermutung, dass es gestohlen war. Als der Quickborner
ohne Aufforderung das Fahrrad an die Polizisten übergab mit dem
Hinweis, er wolle das Rad jetzt nicht mehr haben, sie könnten es
ruhig vernichten, stand zumindest gefühlsmäßig fest, dass sie den
richtigen Riecher gehabt hatten. Einen Beweis gibt es bis heute
nicht, denn es gibt keine entsprechende Anzeige und der mögliche
Täter kommt ungestraft davon.

Das Mountainbike ist jetzt eines von insgesamt 28 Rädern, die 2013
als Fundfahrräder bei der Quickborner Polizei auf einen Besitzer
warten. Nur neun Räder konnten nachträglich zugeordnet werden, der
Rest geht an das Fundbüro. Der Austausch zwischen Fundbüro und
Polizei funktioniert sehr gut. Auch hieraus könnten
Ermittlungserfolge erzielt werden, wenn Geschädigte entsprechende




Taten bei der Polizei zur Anzeige brächten.

In Quickborn gibt es in 2013 einen Anstieg der Fahrraddiebstähle
zum Vorjahr - rund 90 Fahrraddiebstahlsanzeigen bis jetzt. Doch
stehen diesen Anzeigen die vielen scheinbar herrenlosen Fundräder
gegenüber.

Auch auf anderen Polizeidienststellen gibt es dieses Problem.
Überall tauchen gestohlene Räder als sichergestellte Fundfahrräder
auf, von denen nur niemand weiß, wem sie gehören. Potenzielle
Tatverdächtige können nicht überführt werden, weil es keine Anzeigen
gibt. Ein möglicher Beitrag zur späteren Aufklärung einer Tat kann
schon beim Kauf eines Fahrrades geleistet werden. Kaufunterlagen
sollten gut aufgehoben und die Rahmennummer und individuelle Merkmale
des Rades darauf notiert werden. Bei Diebstahl des Rades sollte mit
diesen Daten die Anzeige erstattet werden. So ist bei Fund dieses
Rades ein Abgleich mit den durch die Polizei hinterlegten
Fahndungsdaten möglich.

Eine sehr gute Zuordnungseigenschaft haben codierte Räder. Hier
kann die Polizei auch ohne erstattete Strafanzeige den rechtmäßigen
Besitzer ermitteln. Rahmencodierungen schrecken deshalb auch schon im
Vorfeld Langfinger ab.


ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sandra Mohr
Telefon: 04121-80190 371
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E-Mail: sandra.mohr(at)polizei.landsh.de


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Datum: 01.10.2013 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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