Neumünster - Verfahren zur Vermögensabschöpfung
(ots) - 131004-4-pdnms Umfangreiche Verfahren zur
Vermögensabschöpfung abgeschlossen
Neumünster. Beamte des Ermittlungsdienstes Vermögensabschöpfung
des Neumünsteraner Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD) konnten jetzt
umfangreiche Ermittlungen wegen Verstöße gegen die zulässigen
Gesamtgewichte im Güterverkehr abschließen. In diesem Zusammenhang
durchsuchten sie auch Betriebsräume eines Langholz-Fuhrunternehmens
in Sachsen. Das Unternehmen war im Zuge einer vom Amtsgericht Bad
Segeberg angeordneten Durchsuchung eines Holz verarbeitenden
Betriebes in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. Festgestellt wurde,
dass Fahrzeuge von annähernd 40 weiteren Fuhrunternehmen ebenfalls
regelmäßig mit massiven Überladungen den Betrieb (in M-V) angefahren
hatten. Bei erlaubten 40 Tonnen Gesamtgewicht wurden Gewichte bis zu
57 Tonnen festgestellt. Insgesamt wurden gegen sieben
schleswig-holsteinische, ein brandenburgisches, drei niedersächsische
und ein sächsisches Fuhrunternehmen Verfahren eingeleitet und
bearbeitet. Verfahren gegen 26 weitere Unternehmen wurden an die
zuständigen Behörden in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen-Anhalt abgegeben. Insgesamt rund 350000 Euro erlangten
die Firmen illegal. Die Bußgeldbehörden erlassen vor diesem
Hintergrund Verfallsbescheide, die das illegal Erlangte in voller
Höhe abschöpfen. Ziel der Vermögensabschöpfung ist, dass den
Handelnden aus der Ordnungswidrigkeit (Ãœberladung) kein
rechtswidriger Vorteil erwächst.
Sönke Hinrichs
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Polizeidirektion Neumünster
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Telefon: 04321-945 2222
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Folgemeldung 1 zum Ãœberfall auf Rewe-Markt:
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Datum: 04.10.2013 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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