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Dunkle Jahreszeit - Verhalten im Straßenverkehr - Polizei gibt Sicherheitshinweise und Tipps

ID: 965366

(ots) - Dunkle Jahreszeit

Das Wetter können wir nicht ändern, wir müssen es so nehmen wie es
kommt. Der Verkehrsteilnehmer kann jedoch sein Verhalten, seine
Fahrweise und sein Fahrzeug darauf einstellen. Gem. § 2 Abs. 3a der
Straßenverkehrsordnung darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis-, oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren
werden, wenn es die entsprechenden Eigenschaften (M+S-Reifen und
/oder Schneeflockensymbol ) erfüllt. Verstöße werden mit 40,-- EUR,
bei Behinderung des Straßenverkehrs sogar mit 80,-- EUR Bußgeld
geahndet. 1 Punkt im Verkehrszentralregister wäre die Folge, von ev.
versicherungsrechtlichen Problemen abgesehen.

Mit dieser Vorschrift soll dem bei winterlichen
Straßenverhältnissen oft auftretenden Misstand begegnet werden, dass
Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Reifen liegen bleiben und damit
erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Noch bis zum 31.
Oktober führt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
gemeinschaftlich mit der Deutschen Verkehrswacht e. V. (DVW), dem
ADAC und dem Zentralverband der Augenoptiker sowie weiteren
Kooperationspartnern die seit 1954 bestehende
Kraftfahrzeug-Beleuchtungs-Aktion durch. Im Rahmen dieser Aktion
können die Kraftfahrer kostenlos die Beleuchtungsanlage ihrer
Fahrzeuge, insbesondere die Einstellungen der Scheinwerfer, in den
Fachwerkstätten auf einwandfreie Funktion überprüfen lassen.
Fahrzeuge mit fehlerfreier Beleuchtung erhalten die an der
Windschutzscheibe anzubringenden Aufkleber "Lichttest 2013"

Nutzen Sie die Aktionswochen der Kfz-Betriebe und bereiten Sie
rechtzeitig Ihr Fahrzeug auf den Winter vor. Zum Wintercheck gehört
aber auch das verkehrsgerechte Verhalten des Fahrzeugführers. Lassen
Sie sich nicht von winterlichen Straßenverhältnissen überraschen.
Stellen Sie sich daher rechtzeitig auf die widrigen




Verkehrsverhältnisse ein. Wer unter Zeitdruck fährt, fährt
risikobereiter, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere
Verkehrsteilnehmer.

Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist weiterhin die
Unfallursache Nr. 1. Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den
erforderlichen Sicherheitsabstand ein. Lassen Sie bei mangelnder
Sicht erhöhte Aufmerksamkeit walten, passen Sie die Geschwindigkeit
insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
an.

Vom Erkennen einer Gefahrensituation bis zum Ansprechen der
Bremsen vergeht ca. 1 sec. In dieser Zeit fahren Sie unvermindert mit
gleich bleibender Geschwindigkeit weiter, ohne dass Sie in das
Verkehrsgeschehen eingreifen können; bei 50 km/h legen Sie in 1 sec.
13,8 m und bei 80 km/h 22,2 m als Reaktionsweg zurück. Erst danach
fangen Sie an zu bremsen.

Deshalb, verringern Sie rechtzeitig Ihre Geschwindigkeit und
schalten Sie Ihre Beleuchtung ein. Es gilt, nicht nur selber sehen,
sondern auch gesehen werden, kann frühzeitig Gefahrensituationen
verhindern helfen. Nicht nur Autofahrer, sondern auch
entgegenkommende Radfahrer und Fußgänger werden durch das
eingeschaltete Fernlicht erheblich geblendet. Daher gilt auch hier,
rechtzeitig das Fahrlicht einschalten.

Besondere Gefahrensituationen können in der Herbstzeit durch
vermehrte Wildwechsel sowie verschmutzte Fahrbahnen hervorgerufen
werden. Insbesondere kann Laub oder Ackerboden von den Feldern an den
Reifen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge die Fahrbahn zu einem
rutschigen Untergrund werden lassen. Der Bremsweg kann so um ein
vielfaches verlängert werden. Wenn es dennoch zu einem Verkehrsunfall
gekommen ist, ist die Unfallstelle mit dem Warnblinklicht und in
ausreichender Entfernung mit dem Warndreieck zu sichern. Außerhalb
einer geschlossenen Ortschaft etwa in 100 m Entfernung zum Unfallort.
Achten Sie ständig zu Ihrer eigenen Sicherheit auf den fließenden
Verkehr. Tragen auch Sie an der Unfall- bzw. Gefahrenstelle eine für
Pkw-Fahrer noch nicht zwingend vorgeschriebene Warnweste.

Leider muss die Polizei häufig feststellen, dass die Fahrradfahrer
mit erstaunlicher Lässigkeit und Unbedachtheit ihre eigene Sicherheit
missachten. Sie unterliegen einer großen Fehleinschätzung mit ihrem
unreflektierten und ich bezogenen Handeln: "Solange ich sehe, brauche
ich kein Licht". Radfahrer sind diejenigen Verkehrsteilnehmer, die am
leichtesten, mit den entsprechenden Folgen, auf der Fahrbahn
übersehen werden. Daher müssen die vom Gesetzgeber am Fahrrad
vorgeschriebenen Teile vorhanden und betriebsbereit sein. Eltern
sollten die Fahrräder gemeinsam mit den Kindern überprüfen und das
Einschalten der Beleuchtung üben. Die Erwachsenen müssen sich
insgesamt ihrer Verantwortung bewusst sein und mehr verkehrsgerechtes
Verhalten vorleben. Zu mehr Verkehrssicherheit bei den Fußgängern
tragen helle Kleidung und insbesondere reflektierende Applikationen
(z.B. Blinkis) bei. Von sehr hohem Sicherheitswert sind zusätzliche
reflektierende Arm- und Hosenbänder mit Klettverschluß. Reflektoren
an der Kleidung eines Fußgängers bewirken, dass diese bei
Abblendlicht vom Autofahrer schon auf 150 m Entfernung deutlich zu
erkennen sind; ohne hingegen erst bei 30 m. Dieses frühe Erkennen
bedeutet mehr Reaktionszeit für den Kfz-Führer und damit mehr
Sicherheit. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten die
Verkehrsteilnehmer mehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme,
insbesondere gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern, walten
lassen.

Tipps für mehr Sicherheit bei Dunkelheit

Neben der Tagessehschärfe auch die Dämmerungssehschärfe und
Blendempfindlichkeit spätestens ab dem 40. Lebensjahr oder bei
Auffälligkeiten vorher überprüfen lassen

Keine getönten Brillen oder Kontaktlinsen verwenden

Beleuchtung ständig überprüfen

Rechtzeitig die Scheinwerfer säubern

Wischerblätter überprüfen und frühzeitig austauschen

Behältnis für die Scheibenwaschanlage rechtzeitig auffüllen

Scheiben von innen und außen säubern - starke Reflektion werden
hierdurch vermieden -

Auf Sichtweite fahren und Abstand halten, gefahrenbewusst fahren

Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren

Als Fußgänger, Kinder insbesondere, auffällige, reflektierende
Kleidung tragen

Das Fahrrad auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen

Cordes, PHK Verkehrssicherheitsberater




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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