Bundespolizei stellt Schwarzfahrer mit Drogen
(ots) - Während einer Zugstreife von Magdeburg nach
Schönebeck am 21. Oktober 2013 stellten Bundespolizisten gegen 21.15
Uhr eine männliche Person fest. Während der polizeilichen Kontrolle
kam die sich in der S - Bahn befindliche Zugbegleiterin dazu und
wollte bei dem Mann die Fahrkarte überprüfen. Der 27-Jährige gab an,
dass er keine Fahrkarte bei sich führte. Somit machte er sich der
Straftat Leistungserschleichung schuldig. Die fahndungsmäßige
Überprüfung im polizeilichen System ergab zusätzlich, dass der
Beschuldigte als Drogenkonsument bekannt ist. Daraufhin befragten die
Bundespolizisten den Mann, ob er Drogen bei sich habe. Dies verneinte
die Person, machte jedoch dabei einen sehr nervösen Eindruck. Auf
nochmalige Nachfragen der Bundesbeamten holte er dann eine
Plastiktüte mit einer weißen Substanz aus der Tasche seines Pullovers
und gab an, dass es sich hierbei um ca. 40 Gramm Speed handelte. Die
Person wurde daraufhin zur Dienststelle der Bundespolizei am
Magdeburger Hauptbahnhof verbracht. Bei der anschließenden
Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine weitere szenetypische
Tüte mit Marihuana. Daraufhin wurde der Kriminaldauerdienst der
Landespolizei informiert und der Sachverhalt übergeben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Romy Gürtler
Telefon: 0391-56549-505
E-Mail: romy.guertler(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- Täter kamen durch die Terrassentür-">
Datum: 22.10.2013 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 965926
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Magdeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei stellt Schwarzfahrer mit Drogen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).