ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Fünfte Vergaberatssitzung zum Kofinzanzierungsprogramm



Über die Hälfte der Fördermittel bereits vergeben

ID: 966374

(ots) - 24,5 Mio. Euro Fördermittel aus dem
Kofinzanzierungsfonds der Landesregierung wurden bislang für
insgesamt 195 kommunale Investitionen u.a. für den Wegebau in
ländlichen Regionen, den Sportstättenbau sowie den Brandschutz
bewilligt. Damit wurde seit Auflegen des Förderprogramms im Juli 2012
nun über knapp die Hälfte der zur Verfügung gestellten 50 Mio. Euro
entschieden und es konnten in den Kommunen Investitionen in Höhe von
rund 113 Mio. EUR ausgelöst werden.

Lorenz Caffier: ".Die hohe Zahl der bereits bewilligten
Investitionsmaßnahmen zeigt, dass der Kofinanzierungsfonds bei den
Kommunen sehr gut angenommen wird und damit wichtige Vorhaben
durchgeführt werden können, die ansonsten mangels verfügbarer
Eigenmittel nicht möglich gewesen wären. Das Kofinanzierungsprogramm
der Landesregierung aufzulegen war eine gute und richtige
Entscheidung", zieht Innenminister Lorenz Caffier Zwischenbilanz.
"Mit der Kofinanzierungshilfe entlasten wir die kommunalen Haushalte
im ländlichen Raum und unterstützen gleichzeitig strukturschwache
Kommunen dabei, nachhaltige Investitionen vornehmen zu können."

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land
einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50
Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die
Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf
Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates, der Anfang
Oktober dieses Jahres zu seiner fünften Sitzung zusammenkam. Auf
dieser Sitzung wurden 52 Investitionsvorhaben über insgesamt rund
7,54 Mio. EUR für die Förderung bestätigt. Zu weiteren 20 Vorhaben
wurde die Entscheidung in die nächste Sitzung verschoben, da die
beantragenden Kommunen für eine endgültige Entscheidung noch
Unterlagen nachreichen müssen.





Anträge können Kommunen bis 2016 stellen. Nach der Richtlinie zur
Gewährung von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds
kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung
setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich
geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang
ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht.

Die "Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem
Kofinanzierungsprogramm" ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 2012
veröffentlicht sowie auf der Homepage des Innenministeriums
www.im.mv-regierung.de unter der Rubrik "Kommunale
Themen/Investitionsförderung". Dort ist auch regelmäßig nach
Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus dem
Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der
fünften Sitzung des Vergaberates




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Nr.: 0575 - Top Gehör, gute Augen, schnelle Reaktion  Bocholt - 18-Jähriger wurde überfallen / Mobiltelefon geraubt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.10.2013 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 966374
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:

Schwerin



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fünfte Vergaberatssitzung zum Kofinzanzierungsprogramm



Über die Hälfte der Fördermittel bereits vergeben
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f