Sonderkontrollen durch Dillenburger Verkehrsdienst
2 x kein Führerschein - 100dB im Standbetrieb - ungesicherte gefährliche Ladung
(ots) -
Sonderkontrollen durch Dillenburger Verkehrsdienst
Lahn-Dill
In der vermutlich letzten schönen Woche in diesem Jahr nahm der
Verkehrsdienst des Lahn-Dill-Kreises auf der Bundesstraße 253 zwischen
Dillenburg und Dillenburg-Frohnhausen am "Langaar-Kreisel" gezielt
Zweiradfahrer unter die Lupe.
19 Zweiräder, ein Pkw sowie ein Lkw mussten am Dienstag, 22. Oktober
durch die Kontrolle.
Bei den Zweirädern hatten die Beamten in 10 Fällen etwas zu
beanstanden. Oftmals waren es nur das Fehlen von Fahrzeugdokumenten
bzw. geringe technische Mängel. Zwei Probanden allerdings durften ihre
Weiterreise jedoch zu Fuß antreten, da sie keinen Führerschein hatten.
Ein 46-jähriger Mann aus dem nördlichen Lahn-Dill-Kreis wollte dabei
besonders schlau sein. Befragt zu seinem nicht mitgeführten
Führerschein erklärte er voller Stolz, im Besitz der Klasse D zu sein.
Ihm war offensichtlich nicht bekannt, dass es sich dabei um den
"Busführerschein" handelte. Beim Nachhaken gab er dann reumütig an,
gar kein Führerschein zu haben.
Den Pkw kontrollierten die Beamten, weil sie den Wagen lange bevor sie
ihn sahen schon hörten. Der 22-jährige Fahrer aus Marburg-Biedenkopf
hatte am Vortag seinen Sportwagen mit einem nicht genehmigten
Sportauspuff getunt und dafür keine Betriebserlaubnis. Die
Geräuschpegelmessung ergab eine Lautstärke von nahezu 100 dB im
Standbetrieb. Der junge Mann muss seinen Wagen demnächst nicht nur
beim TÜV vorführen, er muss auch mit einem Bußgeld in Höhe von 90,00
EUR sowie drei Punkten rechnen.
Ebenfalls mit einem Bußgeld, in diesem Fall sogar vermutlich in
dreistelliger Höhe, müssen der Fahrer und der Verantwortliche für das
Beladen des überprüften Kleinlasters rechnen. Auf der Ladefläche
standen mehrere Fässer mit ca. 600 kg eines flüssigen, ätzenden und
giftigen Gefahrgutstoffes. Die Fässer standen einfach auf einer
Palette und waren völlig unzureichend gesichert.
(siehe Bild unter www.polizeipresse.de).
Die Weiterfahrt erfolgte erst nach entsprechender Ladungssicherung.
Martin Ahlich
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen
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Datum: 23.10.2013 - 16:16 Uhr
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