Trunkenheit im Straßenverkehr
(ots) - Sonntagmorgen gg.04.20 Uhr wurde im Rahmen
einer Verkehrskontrolle bei einem Pkw-Fahrzeugführer Alkohol in der
Atemluft festgestellt. Der Betroffene, der sich noch in der Probezeit
befindet, hatte mehr als 0,5 Promille. Folgen: Bußgeldverfahren,
Fahrverbot, Nachschulung.
Ein alkoholisierter 24-jähriger Fahrzeugführer kam am
Samstagmorgen in Höhe Berliner Platz mit seinem Pkw von der Fahrbahn
ab und stößt gegen 2 Laternenpfeiler. Folgen: Blutentnahme,
Strafverfahren, Entzug der Fahrerlaubnis. Hinweis: Ab 0,3 Promille
hat ein Fahrzeugführer bei einem Verkehrsunfall mit den genannten
Folgen zu rechnen.
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Datum: 27.10.2013 - 10:32 Uhr
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