Geschäftseinbrüche beschäftigen Polizei
(ots) - Gleich vier Geschäftseinbrüche haben sich
am vergangenen Wochenende in Bad Oeynhausen ereignet. Die Polizei
wurde in allen Fällen am Montagmorgen verständigt.
Beamte der Kriminalwache fuhren daraufhin zum Rehmer Hallenbad an
der Hermann-Löns-Straße. Hier hatten die ungebetenen Gäste einen im
Eingangsbereich stehenden Tresen sowie einen Lagerraum heimgesucht.
Dabei erbeuten sich lediglich einen geringen Geldbetrag.
Das Geld aus der Kasse erbeuteten Unbekannten auch bei einem
Einbruch in das Cafe "Solero" an der Herforder Straße. Hier hatten
sie in der Nacht zu Montag eine Fensterscheibe eingeschlagen und
waren so in das Gebäude gelangt.
Zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen liegt die Tatzeit für
einen Einbruch in ein Firmengebäude an der Mindener Straße. Auch hier
stiegen die Unbekannten durch ein gewaltsam geöffnetes Fenster in den
Bürotrakt der Firma Altlas Copco ein und nahmen ein Laptop sowie
einen Beamer mit.
Ein weiteres Ziel der Täter in der Nachbarschaft war das ebenfalls
an der Mindener Straße gelegene Bürogebäude der Firma Archimedes.
Zwar wurde auch hier eine Scheibe zerstört, die Einbrecher stiegen
aber aus bisher nicht bekannten Gründen nicht ein. Die Polizei prüft
derzeit einen Tatzusammenhang und bittet um Hinweise zu verdächtigen
Beobachtungen unter 05731-2770.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.10.2013 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 968651
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Bad Oeynhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Geschäftseinbrüche beschäftigen Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).