Beinahunfall auf Bahnübergang - Autozug leitete Schnellbremsung ein
(ots) - Gestern Nachmittag gegen 16.15 Uhr wurde die
Bundespolizei zu einem Einsatz auf der Bahnstrecke Westerland -
Hamburg gerufen. Ein Fahrzeuggespann hatte beim Befahren eines
Bahnübergangs in Niebüll einen Schrankenbaum abgerissen.
Vor Ort konnte die Streife der Bundespolizei und die Kollegen der
Niebüller Polizei ermitteln, dass ein LKW einen Teleskopstapler
abschleppte und offensichtlich trotz Rotlicht den Bahnübergang
befuhr, als sich die Bahnschranken senkten.
Um die Kollision mit einem Zug zu verhindern, fuhr der 61-dänische
LKW-Fahrer weiter, wobei der angehängte Teleporter den Schrankenbaum
abriss. Ein herannahender Autozug des DB Sylt Shuttles hatte das
Fehlverhalten bemerkt und leitete sofort eine Schnellbremsung ein.
Der Zug kam jedoch erst hinter dem Bahnübergang zum Stehen. Es kam
glücklicherweise nicht zu einer Kollision.
Die Beamten stellten außerdem noch fest, dass der Teleskopstapler
rückwärts abgeschleppt wurde.
Der 61-jährige LKW-Fahrer muss sich nun wegen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.11.2013 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 972497
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Niebüll
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Beinahunfall auf Bahnübergang - Autozug leitete Schnellbremsung ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).