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+ Raubüberfall auf Geschäft + Werkzeugdiebstahl + Tageswohnungseinbruch - Unfallflucht ? + Einführung neuer optischer und akustischer Anhaltesignale für Funkstreifenwagen in Niedersachsen +

ID: 972618

(ots) - Stuhr - Raubüberfall auf Geschäft

Am Dienstag, den 05.11.2013, gegen 19:00 Uhr, kam es in
Stuhr-Groß-Mackenstedt, in der Proppstraße, beim "Dänischen
Bettenlager" zu einem Raubüberfall. Nach bisherigen Ermittlungen
hatten sich zwei bisher unbekannte Täter offensichtlich zu
Ladenschluss im Geschäft einschließen lassen. Als ein 22-jähriger
Angestellter und eine 29-jährige Angestellte des Geschäfts zum
Ladenschluss die Eingangstüren verschlossen hatten und die
Kassenabrechnung vornahmen, kamen zwei Täter in das Büro des
Geschäfts gestürmt. Bevor die Angestellten reagieren konnten, wurden
beide von den Tätern auf den Fußboden gedrückt und gefesselt.
Anschließend wurde von den Tätern Bargeld in bisher unbekannter Höhe
entwendet. Die Täter flüchteten aus dem Geschäft in unbekannte
Richtung. Eine nach Eingang der Meldung eingeleitete Fahndung nach
den Tätern verlief bisher ergebnislos. Beschrieben wurden die Täter
wie folgt. Einer der Täter war ca. 175-180 cm groß, normale Statur,
ganz in schwarz gekleidet, mit rotem Schal oder Tuch und einem
schwarzen Tuch vor dem Mund. Dieser trug auch eine Sonnenbrille und
eine schwarze Kopfbedeckung, wobei nicht gesagt werden konnte, ob
Mütze oder Kappe. Eine Beschreibung des zweiten Täters konnte von
beiden Opfern nicht abgegeben werden. Wer Personen zu dem Zeitpunkt
in der Nähe des betroffenen Geschäfts gesehen hat, die der
Beschreibung entsprechen oder sonstige Hinweise zur Tat oder Täter
geben kann, melde sich bitte bei der Polizei in Diepholz, Telefon
05441/9710.

Martfeld - Diebstahl aus Unterstand

In der Zeit von Samstag, den 02.11.2013, 20:00 Uhr, bis Montag,
den 04.11.2013, 10:00 Uhr, entwendeten bisher unbekannte Täter in
Martfeld, in der Straße Möhlenbraken, aus einem unverschlossenem
Unterstand, einem Schleppdach, mehrere, hochwertige Werkzeuge. Bei




der Örtlichkeit handelt es sich um einen ehemaligen Sägereibetrieb,
der als Werkstatt genutzt wurde. Der Gesamtschaden beträgt ca. 2.000
Euro.

Weyhe - Tageswohnungseinbruch

Am Montag, den 04.11.2013, gegen 11:30 Uhr, versuchten zwei bisher
unbekannte Täter in Weyhe-Leeste, in der Hardenbergstraße, in ein
Wohnhaus einzubrechen. Dabei begaben sie sich in den Garten des
Hauses, wo sie eine Terrassentür aufzuhebeln versuchten. Diese hielt
den Einbruchsversuchen stand und die Täter ließen von einer weiteren
Tatausführung ab. Sie konnten von Zeugen beobachtet werden. Demnach
handelte es sich um zwei Männer im Alter zwischen 30 und 40 Jahren,
von denen einer auffallend groß, ca. 2 Meter, gewesen sei. Die zweite
Person sei ca. 180 cm groß gewesen und beide hatten ein
südosteuropäisches Aussehen. Wer weitere Angaben zu den Personen
machen kann, wird gebeten, sich mit der Polizei in Weyhe, Telefon
0421/80660, in Verbindung zu setzen.

Twistringen - Wollte Kraftfahrer eine Unfallflucht begehen?

Am Dienstag, den 05.11.13, gegen 16:50 Uhr befuhr in Twistringen,
ein 18-jähriger VW Golf-Fahrer aus Twistringen die Kolpingstraße und
beabsichtigte, nach rechts in die Konrad-Adenauer-Straße einzufahren.
Dabei übersah er einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten
74-jährigen Radfahrer aus Twistringen und es kam zum leichten
Zusammenstoß. Ob der Golf-Fahrer beobachtet hatte, dass der Radfahrer
dennoch die Balance halten konnte, ist nicht gewiss. Der junge Mann
setzte die Fahrt fort. Wegen einer aufmerksamen Zeugin, die das
Kennzeichen notierte, konnte der junge Mann ermittelt werden. Der
Schaden am Fahrrad konnte noch nicht beziffert werden.

Niedersachsen/Landkreis Diepholz - Einführung neuer Anhaltesignale
für Funkstreifenwagen

Am 01.08.2013 traf die 48. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die darin
verankerte Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
eröffnet für die Länderpolizei die Möglichkeit, im Rahmen von
polizeilichen Anhaltekontrollen im öffentlichen Verkehrsraum ein
zusätzliches Anhaltesignal mittels eines roten Blinklichts und eines
Anhaltehorns (YELP) zu verwenden. In der 34. Dienstbesprechung des
Landespolizeipräsidiums mit den Polizeivizepräsidenten der
Polizeidirektionen, dem Landeskriminalamt und der Polizeiakademie
Niedersachsen wurde beschlossen, zusätzliche optische und akustische
Anhaltesignale (YELP) für die Polizeidienstkraftfahrzeuge zuzulassen
und sukzessiv ab dem 01.10.2013 einzuführen. Mit der Einführung
dieser optischen und akustischen Signale wird sich für die Polizei,
aber auch für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen- und teilnehmer, in
vielen Fällen eine Verbesserung der Situation rund um die
Verkehrskontrollen ergeben. Bisher brachte das Anhalten von
Kraftfahrzeugen im fließenden Verkehr unter Nutzung der roten
Lichtschrift "Stop Polizei" in der Sondersignalanlage der
Funkstreifenwagen und einer situationsabhängigen Verwendung des
Blaulichts und/oder des Martinshorns in der Praxis immer wieder
Probleme mit sich. So werden beispielsweise von den zu
kontrollierenden Personen die Zeichen und Weisungen nicht
wahrgenommen oder fehlerhaft interpretiert. In der Folge halten
einige der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer gar nicht an oder
fahren zunächst an den Fahrbahnrand und setzen ihre Fahrt dann doch
unvermittelt fort, da sie lediglich das Blaulicht wahrnehmen und
somit, wie in § 38 Straßenverkehrsordnung (StVZO) angeordnet, sofort
freie Bahn schaffen. Zukünftig gibt es bis zu drei Wege, die
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zum Anhalten
aufzufordern; die rote Lichtschrift "Stop Polizei", das rote
Blinklicht (Anhaltesignal) und das Anhaltehorn (YELP). Diese Signale
unterschieden sich in der optischen und akustischen Wahrnehmbarkeit
deutlich von Blaulicht und Martinshorn. Insofern sind sie eine gute
Hilfe für die Bewertung der Situation sowohl für die von der
jeweiligen Kontrolle Betroffenen als auch für die anderen
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Damit ist für
jedermann eine unmissverständliche Unterscheidung zwischen der
polizeilichen Einsatzfahrt und der Durchführung einer
Verkehrskontrolle möglich. Ein gleichzeitiges Einschalten von blauem
und rotem Blinklicht bzw. Martinshorn und Anhaltehorn ist rechtlich
nicht zulässig und wird durch technische Vorkehrungen verhindert. Für
die kontrollierenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wirken sich
die Neuerungen ebenfalls vorteilhaft aus, da "riskante"
Überholvorgänge durch die Funkstreifenwagenbesatzungen bei
Missachtung der Anhaltesignale erheblich verringert werden. Diese
trägt zur spürbaren Verbesserung der Sicherheit aller Beteiligten
bei. Darüber hinaus bedeutet das Anhalten durch Hinterherfahren für
die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Verbesserung der
Eigensicherung, da die Fahrzeuginsassen und das Fahrzeug ständig im
Blick gehalten werden können. Die Polizei Niedersachsen beschafft
seit dem Jahr 2009 Funkstreifenwagen mit einer entsprechenden
Vorrüstung auf das Anhaltesignal und das Anhaltehorn. Somit ist für
den Großteil der Funkstreifenwagen lediglich ein Software-Update
erforderlich. Die Aktivierung der neuen Signaltechnik kann durch das
Personal der polizeieigenen Kraftfahrzeugwerkstätten dezentral
durchgeführt werden, veranschlagter Zeiteinsatz : ca. 20 Minuten je
Fahrzeug. Die Kosten für die gesamte Umrüstung aller Fahrzeuge
betragen ca. 1.00 Euro. Seit Mitte Oktober sind erste
Funkstreifenwagen mit dem neuen Anhaltesignal und Anhaltehorn
ausgestattet und können im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt
werden.




Rückfragen bitte an:

Frank Bavendiek
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Georgsmarienhütte -Unfallflucht auf dem Parkplatz der Realschule  Unsere Radarmessstellen für den 07.11.2013
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.11.2013 - 14:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Diepholz



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