ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Ueckermünde darf sich künftig "Seebad" nennen

Innenminister genehmigt Antrag der Stadt

ID: 972815

(ots) - Die Stadt Ueckermünde im Landkreis
Vorpommern-Greifswald kann sich künftig "Seebad" nennen. Damit
stimmte Innenminister Lorenz Caffier einem Antrag der Stadt auf
Verleihung dieser kommunalverfassungsrechtlichen Bezeichnung zu.
Diese wird dem amtlichen Gemeindenamen vorangestellt.

"Mit dem offiziellen Namenszusatz kann die Stadt auf ihre
herrliche Lage als Hafenstadt am Stettiner Haff aufmerksam machen,
was für viele potentielle Gäste sicher ein wichtiger Hinweis z.B.
bei der Urlaubsplanung ist. Ich bin sicher, dass Ueckermünde dieses
Potential aktiv nutzen und zum positiven Image unseres Landes als
Urlaubs- und Tourismusland beitragen wird", sagte Innenminister
Lorenz Caffier.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten
und Gemeinden, die aufgrund ihres Statusses, ihrer Eigenart oder
ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein
eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben.

So darf sich die Stadt Neukalen "Peenestadt" nennen (2012), die
Stadt Malchow darf sich "Inselstadt" nennen (2011), die Stadt
Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 "Bernsteinstadt", die Gemeinde
Ankershagen hat den Namenszusatz "Schliemanngemeinde" (2009) und
Woldegk ist seit 2008 die "Windmühlenstadt". Die Gemeinde Heringsdorf
ist seit 2007 offiziell als "Ostseebad" bekannt, Güstrow ist seit
2006 die "Barlachstadt" und Neustrelitz seit 2013 "Residenzstadt".




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.11.2013 - 09:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 972815
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:

Schwerin



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ueckermünde darf sich künftig "Seebad" nennen

Innenminister genehmigt Antrag der Stadt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f