Verwaltungsgericht bestätigt Duisburger Polizei
(ots) - Ablehnung der Pro-NRW-Demo am 9. November ist
rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute (7. November) die
Forderung der Duisburger Polizei bestätigt, dass Pro NRW am kommenden
Samstag nicht demonstrieren darf. Die rechtspopulistische Gruppierung
hatte mit den Themen "Kein Asyl in Neumühl" und "Rheinhausen darf
nicht Klein-Bukarest werden" zu zwei Kundgebungen aufgerufen -
ausgerechnet am 9. November, dem 75. Gedenktag an die
Reichspogromnacht. 1938 war dieser Tag der Auftakt für die
Volksvernichtung im Dritten Reich, dem nicht nur jüdische Menschen
zum Opfer fielen, sondern auch Sinti und Roma. Das Verwaltungsgericht
erklärte, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zurückstehen
muss hinter dem öffentlichen Interesse, dass solche Versammlungen
gerade nicht am 9. November stattfinden. In der Gesellschaft komme
diesem Tag ein eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zu,
der durch diese Kundgebungen angegriffen würde. Denn dadurch werde
ein Bedrohungsszenario geschaffen und soziale oder ethische
Anschauungen in erheblicher Weise verletzt. Polizeipräsidentin Elke
Bartels zeigte sich zufrieden: "Das Urteil bestätigt mein Verständnis
von Demokratie. Das Versammlungsrecht und das Recht auf
Meinungsfreiheit haben einen hohen Wert, den zu schützen auch Aufgabe
der Polizei ist. Aber diese geplanten Versammlungen sind für mich
eine Provokation, die ich nicht widerstandslos hinnehmen werde".
Vertreter von Pro NRW wollen jetzt das Oberverwaltungsgericht in
Münster anrufen.
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Datum: 07.11.2013 - 14:23 Uhr
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