Haus nach einem Brand zeitweise unbewohnbar
(ots) - Am Donnerstag gegen 13:15 Uhr kam es in der
Bützower Str. in Penzin zu einem Brand in einem Wohnhaus. Die
Feuerwehren Bützow, Penzin und Bernitt konnten das Feuer schnell
löschen. Der einzig anwesende 27jährige Bewohner hatte vor Eintreffen
der Kameraden versucht das Feuer zu löschen. Dabei zog er sich
vermutlich eine Rauchgasvergiftung zu und musste ins Krankenhaus
gebracht werden. Das Haus ist aufgrund der starken Verrußung
zeitweise unbewohnbar. Der Schaden wird auf ca. 10.000 Euro
geschätzt. Derzeit wird nicht von einer vorsätzlichen Brandstiftung
ausgegangen. Ein Brandermittler führte vor Ort Untersuchungen. Die
Kripo Bützow ermittelt nun wegen Fahrlässiger Brandstiftung.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Güstrow
Gert Frahm
Telefon: 03843/266-302
Fax: 03843/266-306
E-Mail: gert.frahm(at)polmv.de
http://www.polizei.mvnet.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
2.000 Euro Vandalismusschaden an Auto: Unbekannte liefenüber Dach und Motorhaube">
Datum: 07.11.2013 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 973235
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GÜ
Stadt:
Bützow
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Haus nach einem Brand zeitweise unbewohnbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).