Bewaffneter Raubüberfall auf Spielhalle in Gelsenkirchen
27-jährige Spielhallenaufsicht zum zweiten Mal überfallen
(ots) - Bereits Anfang August wurde eine 27-jährige
Gelsenkirchenerin Opfer eines bewaffneten Raubüberfalles auf eine
Spielhalle auf der Husemannstraße (Neustadt). Nun wurde sie am Morgen
des 07.11.2013, kurz nach 09.00 Uhr, erneut in der gleichen
Spielhalle von einem bewaffneten Räuber überfallen. Der mit einem
Schal und einer Kapuze maskierte Mann hatte die Spielhalle kurz nach
der Öffnung betreten. Sofort bedrohte er die Frau mit einer schwarzen
Schusswaffe und forderte die Herausgabe von Bargeld. Anschließend
verlangte er auch noch das Geld aus dem Tresor. Nachdem er seine
Beute eingesteckt hatte, sperrte er die 27-Jährige in den
Toilettenraum und flüchtete vermutlich in Richtung Rotthauser Straße.
Das Opfer ist sich sicher, dass es nicht der gleiche Täter war, der
sie bereits im August überfiel. Täterbeschreibung: ca. 170 cm groß
und normale Statur, dunkler Teint und dunkle Augen, buschige
Augenbrauen. Er trug eine schwarze Jacke mit Kapuze und einen
schwarz-weiß karierten Schal. Hinweise auf den Täter bitte an die
Polizei unter 0209-3658112 oder -8240 (K-Wache).
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Telefon: 0209/365-2010
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.11.2013 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 973444
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bewaffneter Raubüberfall auf Spielhalle in Gelsenkirchen
27-jährige Spielhallenaufsicht zum zweiten Mal überfallen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).