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Vorübergehende Grenzkontrollen durch Polen

ID: 973564

(ots) - Seit heute Morgen müssen Reisende damit rechnen,
beim Grenzübertritt nach Polen kontrolliert zu werden.

Die Republik Polen hat, zeitlich befristet bis zum 23. November
2013, die Grenzkontrollen wieder eingeführt. Hintergrund ist die 19.
UN-Klimakonferenz in Warschau.

Die Grenzkontrollen werden lageangepasst vorgenommen.

Die Grenze darf nur an den dafür ausgewiesenen
Grenzübergangsstellen passiert werden. Reisende müssen damit rechnen,
dass die zuständigen polnischen Behörden sie anhalten und
kontrollieren.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Reisende verpflichtet
sind, beim Überschreiten der Grenzen ihren gültigen Reisepass oder
Personalausweis mitzuführen. Auch Kinder benötigen einen eigenen
Reisepass.

Die zugelassenen Grenzübergänge für den Pkw- und Fußgängerverkehr
in Brandenburg befinden sich in: Zelz - Siedlec, Forst - Olszyna,
Forst- Zasieki, Guben - Gubinek, Guben - Gubin, Eisenhüttenstadt -
Miłów, Frankfurt - Świecko, Frankfurt - Słubice,
Küstrin-Kietz - Kostrzyn, Güstebieser Loose - Gozdowice, Hohenwutzen
- Osinów Dolny, Schwedt (Oder) - Krajnik Dolny, Mescherin - Gryfino,
Rosow - Rosówek

Die Grenzübergänge sind ganztägig geöffnet, allerdings sind bei
den Fährübergängen die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 08.11.2013 - 12:39 Uhr
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