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110 Polizeianwärter vereidigt





Staatssekretär Thomas Lenz: Im Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit stehen die Menschen in unserem Land

ID: 980748

(ots) - Der Staatssekretär des Ministeriums für Inneres
und Sport Thomas Lenz hat heute in Teschow im Landkreis Rostock 110
angehende Polizistinnen und Polizisten vereidigt.

"Die Leistung des Eides soll Ihnen die Verantwortung, die Sie nun
übernehmen, deutlich vor Augen führen", sagte Staatssekretär Lenz in
seinem Grußwort. "Seien sie sich immer Ihrer Vorbildwirkung in der
Gesellschaft bewusst! Zeigen sie Zivilcourage! Treten sie immer für
Humanität und den Erhalt der freiheitlichen-demokratischen
Grundordnung ein und sprechen sie sich klar gegen politischen
Extremismus aus und lassen Sie dumme Parolen nicht einfach so
stehen!"

Die 44 Polizeimeister- und 66 Polizeikommissarsanwärterinnen und -
anwärter haben zum 01. August bzw. 01.Oktober 2013 ihre Ausbildung
bzw. ihr Bachelorstudium an der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow begonnen. Sie setzten sich in
dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren gegen über 1.500 Bewerbern
durch.

Mit ihrem Diensteid bekräftigen die Dienstanfänger, dass sie
bereit sind, sich ganz für den Dienst an der Gemeinschaft
einzusetzen, auch unter Gefährdung ihrer Gesundheit, oder im
Extremfall auch ihres Lebens. Staatssekretär Thomas Lenz hält in
diesem Zusammenhang fest, dass es deshalb für den Dienstherrn und den
Dienstvorgesetzten oberste Priorität hat, alles Mögliche zu tun, um
die Risiken des Berufs so gering wie möglich zu halten und die
Mitarbeiter der Landespolizei zu schützen und für sie zu sorgen. "Sie
übernehmen Verantwortung für unser Land", sagt Staatssekretär Lenz in
seinem Grußwort. "Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit werden die Menschen
Mecklenburg-Vorpommerns stehen. Sie werden in Situationen geraten, in
denen Ihnen Sympathie entgegen gebracht wird. Der Polizeiberuf
genießt zurecht ein hohes Ansehen. Sie werden aber auch Kritik,




Unverständnis, offene Ablehnung erfahren. Ihr Handeln und Ihr
Auftreten prägen das Bild der Menschen unseres Landes und seiner
Polizei maßgeblich mit.

Zusatzinformation:

§ 48 Landesbeamtengesetz (LBG) M-V Diensteid (1) Der Beamte hat
folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen, so wahr mir Gott helfe." (2) Der Eid kann auch ohne die
Wörter "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. (3) Erklärt ein
Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid
leisten wolle, kann er anstelle der Wörter "Ich schwöre" die Wörter
"Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen. (4) In den
Fällen, in denen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine
Ausnahme von § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes
zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden.
Der Beamte hat, sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, zu
geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 15.11.2013 - 10:42 Uhr
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