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Hinweis der Bundespolizei zum richtigen Verhalten an Bahnanlagen

ID: 984928

(ots) - Am 8. November kam es zu einem
Zusammenprall zwischen einem Zug und einem PKW an einem Bahnübergang
in Erfurt. Ein Güterzug des Bahnunternehmens Rheincargo aus Köln
hatte einen PKW erfasst, als dieser gerade dabei war, den
Bahnübergang in der Salinenstraße zu passieren. Durch den Unfall
wurde der 64-jährige Fahrer des PKW schwer verletzt und musste ins
Helios-Klinikum verbracht werden.

Zum Unfallzeitpunkt war die Schrankenanlage defekt, weshalb diese
nicht mehr geschlossen werden konnte. In der Regel werden technische
Störungen an Bahnübergängen sofort erfasst. In einem solchen Fall
gilt für alle Lokführer "Fahren auf Befehl".

Die Bundespolizei rät allen Verkehrsteilnehmern, beim Überqueren
von Bahnübergängen besondere Vorsicht zu üben. Dazu gehört auch, dass
man sich einem Bahnübergang mit Aufmerksamkeit nähert und sich davon
überzeugt, dass keine Züge diesen überfahren wollen.

Grundsätzlich gelten die einschlägigen Regelungen des § 19 der
Straßenverkehrsordnung, wonach an einem Bahnübergang der
Schienenverkehr immer Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr hat.
Helfen Sie mit, durch Ihr aufmerksames Verhalten Unfälle zu verhüten!




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 22.11.2013 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 984928
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Ansprechpartner: BPOLI EF
Stadt:

Erfurt / Thüringen



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