Vorsicht vor betrügerischen Kaffeefahrten
(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei warnt aufgrund eines
aktuellen Falls vor Betrug im Zusammenhang mit so genannten
"Kaffeefahrten". Eine 63-jährige und eine 79-jährige Bielefelderin
erhielten per Post eine Einladung zu einer Kaffeefahrt, an der beide
am Freitag, 22.11.2013, teilnahmen. Von Bielefeld aus ging es mit dem
Bus in eine Stadt in Niedersachsen, wo in einem Restaurant ein
kostenfreies Frühstück und anschließend eine Verkaufsveranstaltung
stattfanden. Mit sprachlich geschickten Vorträgen wurde den beiden
Frauen angeboten, 1000,- Euro per Vorkasse in bar zu bezahlen und
dafür eine Jahresration Nahrungsergänzungsmittel, einen Fernseher,
eine Videokamera, einen Staubsauger, einen Lebensmittelkorb und
obendrein noch 3000,- Euro als Überweisung zu erhalten. Auf Nachfrage
gaben die unbekannten Betrüger an, die Aktion sei nur aufgrund von
Jubiläen großer Verbrauchermarktketten möglich und einmalig. Die
Frauen glaubten an das unschlagbare Angebot, ließen sich zurück nach
Bielefeld fahren und übergaben nach Abhebung von Bargeld jeweils
1000,- Euro an einen der unbekannten Betrüger. Zuvor musste noch ein
handschriftlich aufgesetzter Kaufvertrag unterschrieben werden, von
dem die Damen keine Durchschrift erhielten. Die Einladungsschreiben
waren ihnen schon bei der Verkaufsveranstaltung abgenommen worden.
Das Nahrungsergänzungsmittel hatten die Frauen bereits erhalten, alle
anderen Waren sollten noch am selben Tag geliefert werden. Eine
Lieferung der Waren, wie auch eine Überweisung des Geldes blieb aus;
die Damen erstatteten Strafanzeige bei der Polizei. Das
Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen zu den bislang
unbekannten Betrügern aufgenommen.
Die Polizei rät, bei zweifelhaften Einladungen zu Kaffeefahrten
besser zu Hause zu bleiben oder auf der Verkaufstour sehr aufmerksam
zu sein. Vorsicht bei Schnäppchen - sie erweisen sich häufig als
Reinfall, oftmals handelt es sich um minderwertige Ware. Bei
Einladungen zu solchen Veranstaltungen sollten Teilnehmer daran
denken, dass niemand etwas zu verschenken hat. Kaufverträge sollten
immer sorgfältig geprüft werden, bevor sie unterschrieben werden. Der
Käufer sollte darauf achten, von dem Vertrag eine Durchschrift zu
erhalten. Eine Vorauszahlung sollte nie erfolgen!
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Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46
33615 Bielefeld
Leitungsstab Pressestelle
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Datum: 26.11.2013 - 14:21 Uhr
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