Kurios: Fahrraddieb von ehemaligen Radprofi geschnappt
(ots) - Da ist ein Fahrraddieb aber an den völlig Falschen
geraten. Ein 15-jähriger polizeibekannter Nachwuchsgauner traf beim
Ladendiebstahl eines BMX-Rades auf einen ehemaligen Radprofi - und
verlor den Wettkampf sang- und klanglos.
Der junge Mann hatte sich in einem Aachener Fahrradgeschäft recht
selbstbewusst eine Probefahrt mit einem BMX-Rad erbeten. Dem Wunsch
folgend, gewährte man König Kunde diese Runde. Doch recht schnell kam
der junge Mann vom rechten Weg ab und flüchtete mit emsigen Tritten.
Der Verkäufer, ein ehemaliger Radprofi, schaltete schnell, schnappte
sich ein Rad und nahm die Verfolgung auf. Unterwegs noch ru-fend,
dass dies doch alles keinen Sinn habe und er ihn doch bekommen werde,
war auch nach ein paar hundert Metern Schluss. Der junge Dieb radelte
in ein Wohngebiet, traf dabei auf einen Poller, der seinem Auftrag
entsprechend, eine Weiterfahrt stoppte. Der junge Mann stürzte,
verletzte sich glücklicher Weise nicht. Der immer noch
durchtrainierte Radler, der unterwegs noch einen Passanten gebeten
hatte, die Polizei zu rufen, nahm sich des jungen Mannes an und hielt
ihn fest, bis die Hüter der Ordnung eintrafen.
Der junge Mann, sichtlich außer Atem, wollte sich zum Sachverhalt
nicht äußern. Vom vorgegebenen Kauf des Rades nahm der 15-Jährige
Abstand....
--Paul Kemen--
Rückfragen bitte an:
Polizei Aachen
Pressestelle
Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.11.2013 - 12:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 988490
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:
Aachen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kurios: Fahrraddieb von ehemaligen Radprofi geschnappt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Aachen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).