(692/2013) Scheiben vereist - Fußgänger in Gieboldehausen beim Überqueren der Obertorstraße von PKW erfasst und schwer verletzt
(ots) - Gieboldehausen, Obertorstraße Dienstag, 26.
November 2013, gegen 18:25 Uhr
GIEBOLDEHAUSEN (jk) - Beim Überqueren der Obertorstraße in
Gieboldehausen (Kreis Göttingen) ist am Dienstagabend (26.11.13)
gegen 18.25 Uhr ein 44 Jahre alter Fußgänger von einem VW Golf
erfasst und schwer verletzt worden.
Am Steuer des Wagens saß ein 29 Jahre alter Mann aus dem Landkreis
Northeim. Er war in Richtung Hohe Leuchte unterwegs.
Ersten Ermittlungen zufolge war die Sicht des 29-Jährigen durch
die beschlagenen und zum Teil vereisten Scheiben seines PKW erheblich
eingeschränkt.
Vermutlich infolge dieser unzureichenden Sicht nach vorn und zur
Seite und einer den schlechten Sichtverhältnissen nicht angepassten
Geschwindigkeit bemerkte der Golffahrer den in Höhe des
Einmündungsbereichs der Marktstraße die Obertorstraße überquerenden
44 Jahre alten Gieboldehäuser nicht bzw. zu spät. Obwohl der
Autofahrer sofort stark abbremste als er den Mann sah, wurde der
Fußgänger von dem VW Golf erfasst und über die Motorhaube auf die
Fahrbahn der Marktstraße geschleudert.
Ein Rettungswagen brachte den Verletzten in die Göttinger
Uni-Klinik.
Vereiste Scheiben und schlechte Sicht können lebensgefährlich
sein. Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke von der
Polizeiinspektion Göttingen sagt hierzu:
"Die früh eintretende Dunkelheit und die kalte Jahreszeit stellen
die Verkehrsteilnehmer vor Herausforderungen. Pkw-Fahrer sind hiervon
besonders vor Fahrtantritt aber auch während der Fahrt betroffen.
Insbesondere vereiste Scheiben und Außenspiegel führen dazu, dass die
fehlende Rundumsicht zur Gefahr wird und zwar zum Einen für andere
Verkehrsteilnehmer, indem sie von dem Autofahrer durch das "kleine
Guckloch" in der Frontscheibe nicht oder nicht rechtzeitig
wahrgenommen werden aber auch für den Autofahrer selbst, da er das
Verkehrsgeschehen rund um sein Fahrzeug nicht richtig verfolgen kann.
Die Rechtslage hierzu ist eindeutig. Jeder Fahrzeugführer ist
dafür verantwortlich, dass seine Sicht während der Fahrt nicht
eingeschränkt wird. Diese rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus §
23 StVO. Hierzu zählt auch die fehlende Rundumsicht aufgrund
vereister Scheiben und zugefrorener Außenspiegel. Auch letztere und
zwar auf der Fahrer- und der Beifahrerseite müssen zur sog.
Verkehrsbetrachtung frei sein.
Ein Verstoß gegen die "Vorschrift zur freien Sicht" kostet den
betroffenen Autofahrer bei fahrlässiger Begehung 10 Euro und bei
Vorsatz 20 Euro Verwarngeld."
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
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Datum: 27.11.2013 - 16:07 Uhr
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