Bielefelderin ist im Straßenverkehr nicht Herrin ihrer Sinne - Verkehrsunfall
(ots) - SR/ Bielefeld Oldentrup - Die Polizei zog am
Mittwoch, 27.11.2013, eine 39-jährige Bielefelderin, die offenbar
unter Medikamenteneinfluss stand, aus dem Verkehr. Die Frau war gegen
20.45 Uhr mit ihrem Mini Cooper auf der Oldentruper Straße Zeugen
aufgefallen, die dann die Polizei informierten. Die Bielefelderin
fuhr beim Einbiegen in die Potsdamer Straße zunächst sehr langsam und
gab dann Gas. Sie geriet mehrfach auf die Gegenfahrbahn und fuhr in
Höhe Haus-Nummer 160 links an einer Verkehrsinsel vorbei in einen
dortigen Grünstreifen. Dort überfuhr sie ein Verkehrsschild und kam
nach etwa 100 Metern zum Stehen. Da die 39-Jährige stark übermüdet
schien und offenbar unter Medikamenteneinfluss stand, war eine
Befragung durch die Polizei vor Ort nicht möglich. Auch während der
Behandlung durch Rettungskräfte schlief sie regelmäßig sitzend in
ihrem PKW ein. Es wurden Medikamente aufgefunden. Ihr wurde eine
Blutprobe entnommen. Sie wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt
und zur weiteren ärztlichen Behandlung ein Krankenhaus gebracht. Es
wurde Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren mit
geistigen oder körperlichen Mängeln erstattet.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46
33615 Bielefeld
Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.11.2013 - 12:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 989044
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bielefelderin ist im Straßenverkehr nicht Herrin ihrer Sinne - Verkehrsunfall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).