Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen-
Einsatz der Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-
(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen- Einsatz der Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof-
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei beleidigte ein
Mann (53) am 28.11.2013 gegen 22.00 Uhr einen Fahrgast (42) in einem
abfahrbereiten Zug Richtung Lübeck und rief lautstark mehrfach
verfassungswidrige Parolen in dem Zug. Ein Zeuge des Vorfalls
alarmierte telefonisch die Bundespolizei. Die eingesetzten
Polizeibeamten konnten den Beschuldigten sowie Zeugen des Vorfalls am
RE-Zug im Hamburger Hauptbahnhof feststellen.
Nach erstem Ermittlungsstand der Bundespolizei setzte sich der
Geschädigte (42) in dem Zug in die Nähe des Beschuldigten. Umgehend
wurde der algerische Staatsangehörige von dem 53-Jährigen mit einem
ausländerfeindlichem Schimpfwort beleidigt. Im weiteren Verlauf rief
der Beschuldigte mehrfach lautstark verfassungsfeindliche Parolen.
Gegen den deutschen Staatsangehörigen leiteten Bundespolizisten
entsprechende Strafverfahren ein. Der Beschuldigte wurde von der
Weiterfahrt ausgeschlossen und erhielt einen Platzverweis. Nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann vor Ort
entlassen. Zuständigkeitshalber übernimmt das Hamburger LKA die
weitere Sachbearbeitung.
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 29.11.2013 - 14:12 Uhr
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