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"NPD-Verbotsantrag starkes Signal der Demokratie"

ID: 992759

(ots) - Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz,
Boris Pistorius (Niedersachsen) sowie seine Ressortkollegen Ralf
Jäger (Nordrhein-Westfalen) und Lorenz Caffier
(Mecklenburg-Vorpommern) sehen im NPD-Verbotsantrag einen zentralen
Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Er ist ein starkes und
nötiges Symbol für Menschenrechte und Demokratie in Deutschland.
Durch das Urteil soll die Nationaldemokratische Partei Deutschlands
einschließlich mehrerer Teilorganisationen (Junge Nationaldemokraten,
Ring nationaler Frauen, Kommunalpolitische Vereinigung) für
verfassungswidrig erklärt werden. Knapp ein Jahr nach dem Beschluss
des Bundesrates vom 14. Dezember 2012 sei damit ein wichtiger Schritt
auf dem Weg zu einem Verbot der NPD erfolgt, so die Minister heute
(04.12.2013) bei einer Pressekonferenz in Osnabrück.

Statements der Innenminister

Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport
(als Vorsitzender der ständigen Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder): "Die NPD ist eine neonazistische Partei. 75
Jahre nach der Reichspogromnacht ist es für jeden Demokraten
beschämend, dass die NPD in zwei deutschen Landtagen vertreten ist.
Der Verbotsantrag ist ein starkes moralisches und politisches Zeichen
an alle Opfer rechtsextremistischer Gewalt und Propaganda. Von dem
Verbotsantrag geht gerade an junge Menschen das ermutigende Signal
aus, sich Fremdenfeindlichkeit in aller Deutlichkeit
ent-gegenzustellen. Wir als Länder werden die Präventionsprogramme
gegen Extremismus ausbauen, weil wir wissen, dass ein Verbot allein
nicht ausreicht, und wir erwarten vom Bund das gleiche. Die NPD steht
außerhalb der Verfassung, sie bekämpft sie und deshalb ist sie zu
verbieten. Wir wollen dazu beitragen, dass die NPD nicht länger von
Parteienprivilegien wie der staatlichen Parteienfinanzierung und




somit von Steuergeldern profitiert."

Ralf Jäger, Nordrhein-Westfälischer Minister für Inneres und
Kommunales (als Sprecher der SPD-geführten Innenressorts): "Mit dem
Antrag treten wir für unsere Demokratie ein! Ich kann mir vorstellen,
wie sich Mig-ranten fühlen müssen, wenn sie martialisch auftretende
Neonazis sehen oder gar von ihnen bedroht werden. Unsere Botschaft
lautet: So etwas dulden wir nicht! Für Extremisten, die
fremdenfeindlich und rassistisch auftreten, ist in unserem
politischen System kein Platz! Mit diesem Verbotsantrag ermutigen wir
auch die Bürgerinnen und Bürger, in ihrem Engagement gegen
Rechtsextremismus nicht nachzulassen."

Lorenz Caffier (als Sprecher der CDU/CSU-geführten Innenressorts):
"Als dienstältester Innenminister, der seit über sechs Jahren für ein
NPD-Verbotsverfahren eintritt, freue ich mich, dass wir gestern
gemeinsam den Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
In über einem Jahr intensiver Vorarbeit ist es uns gelungen, auf über
tausend Seiten öffentliche Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit
der NPD zusammen zu tragen. Damit belegen wir zweifelsfrei, wes
Geistes Kind diese 'braunen Kameraden' sind. Die NPD bekämpft in
aggressiver Weise unsere freiheitliche demokratische Grundordnung!
Die NPD pflegt ein enges Bündnis mit neonazistischen Kameradschaften.
Diese Partei steht außerhalb unseres verfassungsrechtlichen Rahmens
und muss deswegen verboten werden! Jetzt wollen wir Rechtssicherheit
im Umgang mit den Rechtsextremisten. Das sind wir den Demokraten in
Ost und West schuldig."

Über den Antrag

Auf der Pressekonferenz erläuterten auch die beiden
Prozessbevollmächtigten von der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof.
Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Christian Waldhoff, den von Ihnen
erarbeiteten Antrag (nach Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. §§ 13 Nr.2, 43
ff. BVerfGG). Dabei wird der Nachweis geführt, dass es das Ziel der
NPD ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland im Ganzen zu beseitigen, so Möllers und
Waldhoff.

In der Antragsschrift wird durch eine Vielzahl von Anlagen und
Belegen dokumentiert, dass die Ideologie der NPD unvereinbar mit
zentralen Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
ist. Es wird auch nachgewiesen, dass das Ziel der NPD die Abschaffung
der grundgesetzlichen Ordnung ist. Dabei wird belegt, dass die Partei
zumindest auf regionaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser
Ordnung erreicht hat.

Die Arbeit der Prozessbevollmächtigten wurde durch eine von der
IMK eingerichtete länder-offene Arbeitsgruppe begleitet. In diversen
gemeinsamen Sitzungen wurden die Argumenta-tionslinien intensiv
erörtert. Die Antragsschrift enthält zur Beweisführung zahlreiche
Belege aus einer umfassenden Materialsammlung der Sicherheitsbehörden
des Bundes und der Länder, in die nur offen erlangte Erkenntnisse
eingeflossen sind. Alle Innenminister und In-nensenatoren haben die
sogenannte Quellenfreiheit dieser verwendeten Beweismittel testiert.
Das bedeutet, dass die Belege nicht von V-Leuten der
Sicherheitsbehörden kontaminiert wurden. Mit einem weiteren Testat
zur dieser Quellenfreiheit auf der Führungsebene der NPD wird damit
den prozessualen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem
ersten NPD-Verfahren entsprochen.

Das Bundesverfassungsgericht wird zuerst die nach § 45 BVerfGG
obligatorische gerichtliche Vorprüfung vornehmen, dabei erhält auch
die Antragsgegnerin die Gelegenheit, sich zu äußern. Die länderoffene
Arbeitsgruppe begleitet auch weiterhin im Auftrag der IMK das jetzt
eingeleitete Verbotsverfahren.

Abschließend sagte Pistorius: "Ungeachtet des angestrebten Verbots
gilt es für alle Demo-kratinnen und Demokraten, sich
Rechtsextremismus, Fremdenhass und Rassismus entge-genzustellen. Die
Länder werden auch weiterhin ihren Teil zur Extremismusprävention
bei-tragen."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Jens Minzlaff
Telefon: 0151-17493029
E-Mail: Jens.Minzlaff(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 04.12.2013 - 14:45 Uhr
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